liebe Leserin, lieber Leser,
es gibt Neuigkeiten zu Öffnungszeiten der Geschäftsstelle zwischen den Jahren, zur Entschädigungspflicht für Eltern, zum KfW-Schnellkredit, zur Umsatzsteuererhöhung 2021 und zu Neuregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
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Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
Die Geschäftsstelle wünscht Ihnen schöne Feiertage!
Hinweis zu unseren Öffnungszeiten zwischen den Jahren:
Die Geschäftsstelle ist ab 22. Dezember bis einschließlich 3. Januar nicht besetzt. Wir stehen wieder ab 4. Januar für Sie zur Verfügung.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung für eine Formulierungshilfe der Fraktionen soll die Verdienstausfallentschädigung für Eltern betreuungspflichtiger Kita- und Schulkinder durch eine Ergänzung des § 56 Abs. 1a IfSG vor dem Hintergrund des zweiten Lockdowns ausgeweitet werden.
Das Wichtigste in Kürze
> Für Anschaffungen und laufende Kosten
> Kredit mit 3,00 % Sollzins p.a.
> Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 800.000 Euro
> Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
> Die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos
Sie sind durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Bis zum 30.06.2021 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 abschließen.
Aufgrund des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juli 2020 werden die Umsatzsteuersätze – nach der befristeten Umsatzsteuersenkung während des zweiten Halbjahres 2020 – ab dem 1. Januar 2021 wieder auf 19 % (Regelsteuersatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz) angehoben.
Damit die Handwerksbetriebe sich auf die erneute Umsatzsteueränderung vorbereiten können, hat der ZDH hierzu umfangreiches Informationsmaterial auf der freizugänglichen Themenseite „Umsatzsteuer-Erhöhung ab 1. Januar 2021“ zusammengestellt. Dort finden interessierte Betriebe neben den Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur bevorstehenden Umsatzsteuererhöhung auch ein ZDH-Merkblatt sowie eine ZDH-Präsentation.
Um sich bestmöglich auf die Umsatzsteuererhöhung vorbereiten zu können, empfiehlt der ZVEH den Elektrohandwerksbetrieben sich dennoch durch einen fachkundigen Steuerberater unterstützen zu lassen.
>>> Hier finden Sie eine Übersicht zu der Umsatzsteuererhöhung
Seit dem 30. Juli 2020 gilt ein neu gefasstes Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).
Es setzt die zum 8. Juli 2018 geänderte EU-Entsenderichtlinie um und soll unter der Prämisse „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ einen besseren Schutz vor allem der Arbeitnehmer gewährleisten, die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden. Zugleich wird die Herstellung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen angestrebt.
>>> Zusammenstellung des ZDH der wesentlichen Neuregelungen des AEntG
Der nächste freie Schulungstermin für E-Mobilität Fachbetrieb steht fest.
Der Kurs findet am 6. und 7. Mai 2021 statt.
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