liebe Leserin, lieber Leser,
In Berlin und Brandenburg gelten seit heute weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dieser Newsletter informiert über die Inhalte der in beiden Ländern erlassenen Verordnungen. Diese Einschränkungen gelten zur Zeit noch nicht für das Handwerk.
Es gibt außerdem Neuigkeiten zu Entschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes und zu Krediten der KfW für Unternehmen.
Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
> Rundschreiben zu den Verordnungen
> Verordnung über erforderliche Maßnahmen in Berlin
„Wenn Sie behördlich angeordnet Ihr Geschäft / Unternehmen schließen müssen, sollten Sie für sich und Ihre Mitarbeiter auf jeden Fall eine Entschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetz – IfSG beantragen.“
> Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
> Weitere Informationen und Dokumente, wie Anträge, finden Sie hier
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