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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leserin, lieber Leser,

 

wir begrüßen Sie herzlich zu unserer aktuellen E-NEWSletter-Ausgabe.

Mit den folgenden Themen und Meldungen sind Sie topinformiert. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Covid-19.

Wie bereits Anfang dieser Woche veröffentlicht, hier nochmals der Hinweis: Die Freisprechungsfeier (14. März 2020) muss wegen Coronavirus-Gefahr abgesagt werden.

 

Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Hinweise zum Coronavirus

Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem VerpackG

Seit dem 1. Januar 2019 sind laut VerpackG alle Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen verpflichtet sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID zu registrieren. Zusätzlich sind Hersteller verpflichtet sich an einem dualen System zu beteiligen.

Hiermit möchten wir Sie über Betrugsfälle in Kenntnis setzen, die laut Meldung der ZSVR nun bekannt geworden sind:

Derzeit sind Rechnungen im Umlauf, die den Anschein erwecken könnten, dass diese in direktem Zusammenhang mit einer Registrierung im Verpackungsregister LUCID der ZSVR stehen. Dies ist nicht der Fall. Die Absender der Zahlungsaufforderungen täuschen eine Institution oder Einrichtung des Bundes im Zusammenhang mit Verpackungen und dem Verpackungsgesetz vor.

Die Registrierung und Datenmeldung zu den Verpackungsmengen nach dem VerpackG sind ausschließlich bei der ZSVR möglich. Eine Registrierung kann darüber hinaus nicht von Dritten übernommen werden. Alle Tätigkeiten und/oder die Inanspruchnahme von Leistungen der ZSVR sind für die verpflichteten Unternehmen kostenfrei. Daher werden von der ZSVR keine Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen an Unternehmen versendet.

Hiervon unabhängig fallen für Hersteller im Rahmen der ausgeübten Systembeteiligung Kosten bei dem von ihm ausgewählten System für die Entsorgung der eigenen Verpackungen an. Diese Kosten werden weder von der ZSVR noch von ähnlichen Einrichtungen des Bundes in Rechnung gestellt.

Die vollständige Meldung erhalten Sie unter https://www.verpackungsregister.org/.

Einladung "Handwerk 4.0" im Fraunhofer Leistungszentrum Digitale Vernetzung

Das Fraunhofer „Leistungszentrum Digitale Vernetzung“ lädt ein zu einem Austausch „Handwerk 4.0“ mit Handwerksbetrieben, zu dem wir Sie sehr herzlich einladen.

 

Dienstag, der 10.03.2020, 14.00 – 17.00 Uhr
Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK Berlin)
Pascalstraße 8-9
10587 Berlin

 

Ziel des Meetings ist es, digitale Themen und Entwicklungen zu finden, die SHK- und
Elektrobetriebe auf ihrem Weg zur Digitalisierung unterstützen und voranbringen.
Die Fraunhofer-Ingenieure wollen Anwendungen und Produkte entwickeln, die einen direkten Nutzen für Handwerksbetriebe bringen. Dazu werden Sie ihre bisherigen Projektentwicklungen vorstellen und mit den Handwerkern diskutieren.

Im Showroom des Leistungszentrums werden u.a. folgende Entwicklungen gezeigt:

    • AR/VR (Augmented Reality und Virtual Reality)
    • KI (Künstliche Intelligenz)
    • IoT (Internet der Dinge)

      Diese innovativen Demonstrationen im Showroom des Zentrums werden sicherlich
      allein schon einen Mehrwert für die Teilnahme an dieser Veranstaltung bringen.

      Hintergrund:

      Das BMBF hat Anfang Januar eine Förderausschreibung „Handwerk 4.0 – digital
      und innovativ“ gestartet. Beteiligen können sich Konsortien aus Hochschulen,
      Forschungseinrichtungen und Handwerksbetrieben sowie Einrichtungen des Handwerks
      (Kammern, Innungen). So ist auch das Fraunhofer Leistungszentrum Digitale Vernetzung
      der vier Berliner Fraunhofer-Institute (IPK, IZM, FOKUS und HHI) auf uns zugekommen
      und hat angefragt, ob Interesse an einer Zusammenarbeit Fraunhofer – Berliner Handwerk
      bestünde, um einen gemeinsamen Verbundantrag zur Entwicklung digitaler Anwendungen
      für Handwerker voranzubringen.

       

      Bei Interesse melden Sie sich an bei Ines Künzel ik(at)eh-bb.de!

      TAB NS Nord 2019 (gilt seit 01. März 2020)

      • Grundsätzlich wird jedes Grundstück, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Gebäude über einen eigenen Netzanschluss angeschlossen.
        Von diesem Grundsatz gibt es allerdings vereinzelt Ausnahmen.
      • Ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer, einen eigenen Eingang und Treppenhaus verfügt.
        Es können mehrere Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden (z. B. HNr. 10a und 10b) mit jeweils eigenem Hausanschluss.

      Was neu ist:
      Häufige Anfragen von Anschlussnehmern aber auch von einzelnen Anschlussnutzern nach zusätzlichen Netzanschlüssen für Ladeeinrichtungen auf Park-oder Stellplätzen.

      • Ladesäulen auf öffentlichen Parkplätzen
      • Ladesäulen auf halböffentlichen Parkplätzen (z. B. Supermarkt)
      • Ladeeinrichtungen auf Gewerbehöfen
      • WallBox in der privaten Garage oder im Carport
      • WallBox(en) für Mieterstellplätze, auch Tiefgaragen

      >>> Weitere Unterlagen, wie Formulare und ergänzende Unterlagen, finden Sie hier, wenn Sie auf den blauen Button "Unterlagen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" klicken.

      Downloads zu TAB NS Nord 2019

      Der neue Tarifvertrag für Auszubildende gilt ab 01. September 2020

      >>> Hier finden Sie den Download <<<

      Sie sind auf der Suche nach Azubis?

      • E-Zubis Login.pdfHier finden Sie eine kurze Anleitung wie Sie eine oder mehrere freie Ausbildungsstellen in Ihrem Betrieb auf die e-zubis.de Seite hochladen.

      Kommen Sie zur belektro!

      https://www.belektro.de/