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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leserin, lieber Leser,

 

es gibt Neuigkeiten zu einem Workshop für Azubis, zu einer ZDH Umfrage, zu neuen Corona Arbeitsschutzregeln, zum Grundrentengesetz, zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", zur Light + Building Messe, zur Umsatzsteuersenkung, zu der Bauwetter App der BG BAU, zum Baurecht, zur neuen Tachographenverordnung, zum Kassensicherungsgesetz, zum Resturlaub und zum aktualisierten BDA Leitfaden.

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Kostenloser Tages-Workshop für Azubis von Innungsmitgliedern!

Gemeinsam mit der IKK Brandenburg/Berlin und der Firma MOOVE hat die egb für die Auszubildenden von Innungsmitgliedern ein kostenloses Gesundheitsprogramm organisiert.
Erfahrene Coaches schulen Ihre Azubis zum Thema Heben und Tragen, Bewegung, Ernährung, Entspannung und Sucht.

Ziel ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie die Bindung an Ihr Unternehmen zu stärken.

Es handelt sich um einen Tagesworkshop als Online-Seminar mit maximal 15 Teilnehmern. Sie können einen oder mehrere Azubis anmelden.
Wichtig für die Teilnahme ist lediglich ein PC mit Webcam und stabilem Internetzugang.
Im Nachgang gibt es eine 6-wöchige Nachbetreuung über eine eigens eingerichtete WhatsApp-Gruppe.

Die Kosten werden zu 100 % von der IKK Berlin und Brandenburg übernommen. Das Lehrjahr spielt keine Rolle.

 

Es stehen derzeit drei Termine zur Auswahl:
21. September 2020 (Montag)
22. September 2020 (Dienstag)
23. September 2020 (Mittwoch)

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen und das Anmeldeformular

ZDH Corona Umfrage: Finanzierungssituation von Unternehmen

Der ZDH führt bis 31. August 2020 eine Betriebsbefragung zur Corona-Krise durch, die sich speziell mit der Finanzierungssituation der Unternehmen auseinandersetzt.

 

>>> Bitte nehmen Sie an der Umfrage hier teil

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln

Die enthaltenen Maßnahmen der Arbeitsschutzregel richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

 

>>> Lesen Sie hier die neuen Arbeitsschutzregeln nach

>>> Weitere Informationen finden Sie hier

Grundrentengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Gesetz kann unter dem kostenlosen Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes Nr. 38 (S. 1879) abgerufen werden, www.bgbl.de (www.bgbl.de > kostenloser Bürgerzugang).

Die mit dem Gesetz verbundenen Neuregelungen des § 100 EStG bezüglich der Erhöhung der Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener von derzeit 144 € auf 288 € und die Erhöhung der monatlichen Einkommensgrenze von heute 2.200 € auf 2.575 € treten damit heute in Kraft. 

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern": Antragsformulare veröffentlicht

Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden.

Daher können Arbeitgeber eine Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ab sofort beantragen.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind.

 

>>> Hier können Sie die Formulare des Förderprogramms herunterladen

>>> Hier finden Sie weiterführende Informationen

Aktualisiertes Merkblatt zur Umsatzsteuersenkung

Der ZDH hat sein Merkblatt zur Umsatzsteuersenkung aktualisiert.

 

>>> Hier finden Sie die aktuellste Version

>>> Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der ZDH Themenseite Umsatzsteuersenkung

Ein "Digital Space" für die Light + Building

Die nächste Light + Building wird, aufgrund der durch Corona bedingten Verschiebung, erst in zwei Jahren stattfinden.

Um die Zeit bis dahin zu überbrücken hat sich die Messe Frankfurt etwas ausgedacht: ein sogenannter „Digital Space“ soll die Möglichkeit bieten, sich trotz der Umstände zu informieren. Gestartet wird mit einer Podcast-Reihe.

 

>>> Hier geht es direkt zum Podcast

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

BG BAU: Kostenlose "Bauwetter App" mit Schutz-Maßnahmen, ideal bei Arbeiten bei starker Hitze oder Kälte

Die erste App mit passenden Schutz-Maßnahmen zu wetterbedingten gesundheitlichen Gefährdungen – mit anschaulichen Bildern und einfach zu bedienen.

Bauwetter ist für alle, die in der Bauwirtschaft und in baunahen Dienstleistungen arbeiten, die viel draußen sind und sich gesundheitlich vor Wettereinflüssen schützen müssen.

Mit Bauwetter können Sie sich auf das Wetter vorbereiten, damit Sie auch auf lange Sicht gesund bleiben, trotz UV-Strahlung oder Kälte.

Wählen Sie Ihren Standort oder einen anderen Ort mittels Eingabe der Postleitzahl aus. Auf Basis der Wetterdaten werden dann die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen angezeigt.
Eine Balkenskala mit den Ampelfarben Rot, Gelb und Grün zeigt Ihnen, ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Sie können auch auf ausführliche Informationen mit zusätzlichem Text und auf die Detailansicht für den ganzen Tag umschalten.

Als Temperatur wird die gefühlte Temperatur angezeigt, damit Sie sich so schützen können, dass Ihnen wirklich nicht zu warm oder zu kalt ist.

Bauwetter warnt ebenso bei Extremwetterlagen, so dass Sie sich auch diesbezüglich vorbereiten können.

 

>>> Für Android Nutzer können Sie sich hier die App herunterladen

>>> Als iPhone Nutzer laden Sie sich hier die App herunterladen

Baurecht: Vertragsschluss bei verzögerter Vergabe

Ein Bauvertrag kommt nicht zustande, wenn der öffentliche Auftraggeber nach einem verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren einem Bieter den Zuschlag erteilt und in dem Auftragsschreiben verbindlich neue Vertragstermine vorgibt, mit denen sich der Bieter nicht einverstanden erklärt und die Geltendmachung von Mehrkosten aufgrund der geänderten Ausführungsfristen ankündigt.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 3. Juli 2020 entschieden (AZ: VII ZR 144/19; vgl. Anlage), dass kein Bauvertrag zu Stande kommt, wenn der öffentliche Auftraggeber nach einem verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren einem Bieter den Zuschlag erteilt und in dem Auftragsschreiben verbindlich neue Vertragstermine vorgibt, mit denen sich der Bieter nicht einverstanden erklärt und die Geltendmachung von Mehrkosten aufgrund der geänderten Ausführungsfristen ankündigt.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier können Sie das Urteil vom 3. Juli 2020 im Detail nachlesen

Neue Tachographenverordnung

Ein Teil der Neuregelungen trat bereits am 20. August 2020 in Kraft. Für die Transportpraxis im Handwerk ergeben sich dadurch jedoch zunächst keine unmittelbaren Veränderungen.

Erst ab dem 1. Juli 2026 werden auch Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht) in den Geltungsbereich einbezogen. Auf Drängen des Handwerks gilt dies jedoch nur, soweit die Fahrten grenzüberschreitend erfolgen. Durch den neuen Artikel 3 ha VO 561/2006 werden in diesem unteren Gewichtsbereich zudem alle Güterbeförderungen „im Werkverkehr“ befreit, wenn „das Fahren nicht die Haupttätigkeit der Person darstellt“, wodurch auch diejenigen Handwerksbetriebe mit grenzüberschreitenden Tätigkeitsprofil aus der Tachographenpflicht für leichtere Fahrzeuge fallen.

Ergänzend hierzu wurden seitens des ZDH dringend notwendige Verbesserungen der bestehenden Ausnahmeregelungen für den Fahrzeugbereich über 3,5 Tonnen gefordert. Hier ist insbesondere die Ausweitung des Radius der Handwerkerausnahme von 100 auf 150 km zu nennen, die jedoch im letzten Moment am Widerstand der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten scheiterte.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Kassensicherungsgesetz: Fristverlängerung für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung

Die Senatsfinanzverwaltung gewährt Berliner Betrieben bei der technischen Umstellung der Kassensysteme Corona-bedingt mehr Zeit. Die neue Regelung sieht vor, dass bestehende elektronische Kassensysteme spätestens bis zum 31. März 2021 umgerüstet sein müssen.


>>> Lesen Sie hier weiter

Resturlaub: Arbeitgeber muss Arbeitnehmer über Urlaubsverfall informieren

Spätestens bis zum 31. März des Folgejahres müssen Mitarbeiter ihren Resturlaub aus dem Vorjahr verbrauchen, sonst droht der Urlaubsverfall. In europakonformer Auslegung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2019 dazu entschieden, dass Urlaub nicht automatisch verfällt, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zuvor konkret auf den drohenden Urlaubsverfall hingewiesen hatte.

Wie Arbeitgeber dieser Obliegenheit nachkommen und welche Fallstricke sie dabei zu beachten haben, entnehmen Sie folgenden beiden Dokumenten:

>>> Zusammenfassung

>>> Mustervorlage: Informationsschreiben zum Urlaubsverfall

BDA Leitfaden Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie - aktualisierte Fassung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat einen aktuellen Leitfaden zu den arbeitsrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie herausgegeben. Das Papier beantwortet u. a. Fragen, die sich im Hinblick auf Urlaubsrückkehrer, Mitteilungspflichten der Arbeitnehmer, die Corona-App, die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes und Vergütungsrisiken sowie im Hinblick auf Kurzarbeit stellen.

 

>>> Hier finden Sie den aktualisierten Leitfaden

Innungsvorteil: Aktualisiertes Rahmenabkommen mit Renault

>>> Hier finden Sie die neuen Konditionen von Renault

Cocuun - Machen Sie mit bei EIB-Connect!

Für die interne Kommunikation der Mitglieder der Elektro-Innung Berlin möchten wir Ihnen gerne die Software „Cocuun“ ans Herz legen. Hier können Sie sich mit Kolleg*innen austauschen und Informationen erhalten.

Cocuun ist vielseitig anwendbar und benötigt keine gesonderte Hardware. Cocuun funktioniert mit allen gängigen Geräten und Betriebssystemen. Jede Aktivität wird in Echtzeit synchronisiert, über alle Geräte hinweg, wo immer Sie sich befinden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.cocuun.net

 

>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie sich anmelden können