liebe Leserin, lieber Leser,
es gibt Neuigkeiten zur Umsatzsteuersenkung, zu einem Unternehmerinnenwettbewerb, zum Kurzarbeitergeld, zu Urlaubsrückkehrern in der Coronazeit, zu einem kostenlosen Online-Seminar zum Thema Ausbildung und zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden.
Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
Seit 1. Juli 2020 gilt das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“, das unter anderem die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % beinhaltet.
Im Wesentlichen enthält das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz folgende Regelungen:
> Umsatzsteuersenkung
> Steuerliche Verlustverrechnung
> Degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter
> Verlängerung der Reinvestitionsfristen
> Erhöhung des Ermäßigungsfaktors nach § 35 EStG
> Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
> Steuerliche Forschungszulage
> Dienstwagenbesteuerung
> Einfuhrumsatzsteuer
> Unterstützung von Familien
>>> Hier können Sie alle Regelungen nachlesen
>>> Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuersenkung
>>> ZDH-Themenseite „Umsatzsteuer-Senkung vom 01.7.2020 bis 31.12.2020“
Das BMF hat mit Schreiben vom 2. Juli 2020 mitgeteilt, dass Pfandgeld im Zeitraum nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 mit 16 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden kann, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer mit dem Steuersatz von 16 Prozent korrigiert und diese Abrechnungsmethode auch für Pfandgelder ab dem 1. Januar 2021, dann mit dem Steuersatz von 19 Prozent, angewendet wird.
Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Schreiben das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020 zur Steuersatzsenkung ergänzt (dort Tz. 31) und lediglich für Pfandgelder innerhalb der Unternehmerkette anwendbar ist. Für alle übrigen Fälle gelten die Regelungen des BMF-Schreibens vom 30. Juni 2020 unverändert fort.
Die Wettbewerbsjury besteht aus unabhängigen Expertinnen und Experten. Bereits zum neunten Mal prämieren sie Unternehmerinnenpersönlichkeiten, die mit ihren herausragenden Leistungen die Berliner Wirtschaft bereichern und die Vorbildfunktion für Frauen auf dem Weg in die Selbstständigkeit besitzen.
Und das ist neu in diesem Jahr:
Erstmals wird der Preis an Unternehmerinnen in drei Kategorien vergeben.
> Kleinstunternehmen (1 bis 9 Mitarbeitende), die mind. 5 Jahre am Markt sind
> KMUs und Großunternehmen (ab 10 Mitarbeitenden), die mind. 5 Jahre am Markt sind
> Unternehmen, die jünger als 5 Jahre alt sind („Newcomer“)
Aus allen bis zum 10. September 2020 eingegangenen Bewerbungen ermittelt die Jury für jede Kategorie die Finalistinnen. Die Erstplatzierten erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Alle drei dürfen sich ferner auf eine Trophäe und ein Videoporträt freuen.
Um eine schnellstmögliche Auszahlung des Kurzarbeitergeldes zu gewährleisten, weist die Bundesagentur für Arbeit auf folgende Sachverhalte hin, die zu einer Verzögerung der Auszahlung führen:
> Fehlende Angabe der Gesamtbeschäftigtenzahl im Kurzarbeitergeldantrag
> Fehlerhafte Angabe zu Gesamtbetrieb/Betriebsabteilung
> Fehlende Anzeige für Kurzarbeit
> Keine fristgerechte Anzeigenstellung durch den Arbeitgeber
> Unvollständig ausgefüllte Antragsunterlagen, z.B. keine Angabe der Bankverbindung
> Fehlende Unterschrift auf den Antragsunterlagen
> Verwendung veralteter Antragsunterlagen
> Angabe von Gesellschafter-Geschäftsführern in der Abrechnungsliste ohne Nachweis der Gesellschafteranteile
> Angaben im Antrag nicht leserlich
> Unvollständige Einreichung der Unterlagen, z.B. fehlende Abrechnungsliste, fehlende Vollmacht für das Steuerbüro
Die Übergabe der Anträge und fehlender Unterlagen ist jetzt auch ohne Registrierung online über die Kurzarbeit-App oder über den UPLOAD Service der Bundesagentur für Arbeit möglich:
>>> Hier geht es direkt zur Kurzarbeiterseite der Bundesagentur für Arbeit
>>> Weitere Informationen zu den häufigsten Fehlern bei der Beantragung erhalten Sie hier
Die Urlaubszeit hat begonnen. Viele Arbeitnehmer fahren trotz der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in sog. Risikogebiete. Nach den Regelungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind aber Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne (sog. Absonderung) zu begeben.
Die BDA hat zu den sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf das Arbeitsleben eine Informationsbroschüre herausgebracht.
Das Angebot richtet sich an Berliner Unternehmen und alle ausbildenden Fachkräfte und Personalverantwortliche in der betrieblichen Praxis.
Für viele Unternehmen stellt sich gerade unter den aktuellen Bedingungen die Frage, wie sie sich gegenüber möglichen Auszubildenden gut präsentieren und für die eigene Ausbildung im Internet erfolgreich werben können: Welche Infos über Betrieb und Ausbildung sollten unbedingt genannt werden und wie kann ich so meine Chancen auch als kleines Unternehmen gegenüber den großen Ausbildungsbetrieben erhöhen?
In dem 90-minütigen Online-Seminar unterstützen wir Sie dabei, den eigenen Web-Auftritt noch rechtzeitig vor dem kommenden Ausbildungsstart auf den Prüfstand zu stellen, um die Besonderheiten und Stärken Ihrer Ausbildung zu identifizieren.
Folgende Fragen und Aspekte werden behandelt:
> Was macht mich zu einem attraktiven Ausbildungsbetrieb und wie kann ich meine Stärken gut darstellen?
> Welche Informationen benötigen Bewerberinnen und Bewerber, um sich für einen Ausbildungsplatz zu entscheiden?
> Tipps und Infos zu Suchmaschinenoptimierung, Stellenbörsen und Online-Messen
> Austausch und Diskussion
Wann: Donnerstag, 9. Juli 2020 | 14.00 – 15.30 Uhr
Die Handwerkskammer Berlin und die IHK Berlin beabsichtigen gemeinsam erstmals im August eine virtuelle Ausbildungsmesse /-vermittlungsbörse durchzuführen.
Die HWK und IHK kooperieren dabei mit dem Anbieter Talentefinder.
Durchführung ist in der 32 KW (03.08. – 07.08.2020).
Bei Interesse oder Fragen bitten wir Sie direkt Kontakt mit Frau Schumann aufzunehmen. Sie erreichen Frau Schumann telefonisch unter 030/25903-343 und per Mail Schumann@hwk-berlin.de.
Die Kosten für die Durchführung des Testlaufs und das Marketing zur Bewerberakquise übernehmen die IHK und die Handwerkskammer Berlin.
Die Kammern bieten den Unternehmen für den Testlauf eine kostenlose Teilnahme an. Die Teilnehmerplätze sind für den Testlauf begrenzt.
Die Corona-Krise erschwert für Jugendliche die Berufswahl ganz erheblich und Unternehmen fällt es schwerer, die Ausbildungsplätze zu besetzen. Da aufgrund der Pandemie sowohl die Berufsberatung an den Schulen als auch die Ausbildungsmessen ausgefallen sind, haben die IHK Berlin und die Handwerkskammer Berlin die Kampagne #ZukunftAusbildung ins Leben gerufen, um Jugendliche und Unternehmen mit einer Reihe von Maßnahmen sowohl bei der Berufsorientierung als auch beim Matching zu unterstützen.
Haben Sie Ihre Benutzerdaten, wie Benutzernamen und Passwort, nicht zur Hand oder benötigen Sie Hilfe beim Erstellen der Stellenanzeige?
Gerne hilft Ihnen Frau Ines Künzel weiter (zwischen 9:00 und 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
E-Mail: ik@eh-bb.de
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