liebe Leserin, lieber Leser,
es gibt Neuigkeiten zu einer ZVEH Umfrage zum Glasfaserausbau, zu Vattenfall, zur Unverzichtbarkeitserklärung des ZVEH, zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zu neuen Corona Regeln für Berlin und Brandenburg, zu einem aktualisierten Steuer-FAQ des Bundesfinanzministeriums, zur Infizierung während der Schicht, zur Überbrückungshilfe Phase II, zu Phishing Mails, zu Cookies auf Ihren Webseiten, zu einem Gesetzentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Niederschrift der Mitgliederversammlung der Elektro-Innung Berlin.
Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.
Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
Die Fachkräfteinitiative Glasfaserausbau hat eine Umfrage zum Fachkräftebedarf ins Leben gerufen.
Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 30.10.2020 möglich.
Vattenfall hat dem Land Berlin alle Anteile an der Stromnetz Berlin GmbH zum Kauf angeboten. Damit sollen die jahrelangen Auseinandersetzungen um die Stromkonzession beendet und ein vorhersehbarer und klarer Weg für die weitere Entwicklung des Berliner Stromnetzes geebnet werden - zum Wohle der Kundinnen und Kunden, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch der Bürgerinnen und Bürger Berlins.
Corona Unverzichbarkeitserklärung - Update
>>> Hier finden Sie die Unverzichtbarkeitserklärung als Download
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schafft erneut bundesweit – befristet bis zum 31. Dezember 2020 - die Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese.
Wegen der verschärften Corona-Lage können Patienten mit leichten Erkältungsbeschwerden sich jetzt wieder telefonisch eine Krankschreibung besorgen. Die entsprechenden Krankschreibungen können nach eingehender telefonischer Befragung durch einen niedergelassenen Arzt für bis zu sieben Tage ausgestellt werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann für weitere sieben Kalendertage telefonisch erfolgen.
In Folge steigender Corona-Infektionen hat der Berliner Senat heute eine Maskenpflicht für Bereiche beschlossen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einzuhalten ist. Das betrifft Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkte, Shoppingmalls, Warteschlangen und besonders belebte Einkaufsstraßen. Bislang bekannte Straßen, auf denen Maskenpflicht herrschen soll, sind die Steglitzer Schlossstraße, die Bergmannstraße in Kreuzberg, die Friedrichstraße, der Ku'damm, die Bölschestraße in Friedrichshagen, die Karl-Marx-Straße in Neukölln, die Tauentzienstraße, die Altstadt Spandau, die Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg und die Wilmersdorfer Straße. Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes greift bisher schon in Geschäften, Bussen und Bahnen, in Büros, in Gaststätten abseits des Tisches.
Auch die bereits beschlossene Sperrstunde soll bestehen bleiben. Bars, Restaurants und Spätis müssen weiterhin um 23 Uhr schließen, Tankstellen dürfen keinen Alkohol mehr verkaufen. Gegen die entgegengesetzte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom vergangenen Freitag hatte der Senat Beschwerde eingelegt. Die Sperrstunde wurde nur für elf klagenden Bars aufgelöst.
Wegen der Corona-Pandemie gelten in Berlin zudem bald niedrigere Obergrenzen für private Feiern. Draußen dürfen sich nur noch 25 statt bisher 50 Menschen treffen, drinnen statt bisher zehn Menschen nur noch Angehörige eines Haushalts plus maximal fünf andere Personen.
Auf folgende Aktualisierungen möchten wir besonders hinweisen:
> Aktualisierung der Erläuterungen zum Verlustrücktrag um die gesetzlichen Nachbesserungen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (vgl. Seiten 3 und 4 des FAQ).
> Redaktionelle Änderungen in den Punkten V. 2. bis V. 4. Der Abschnitt wie „Außenprüfungen weiterhin angeordnet und durchgeführt werden“ (V. 1.) ist neugefasst worden (vgl. Seite 8 ff. des FAQ).
> Redaktionelle Überarbeitung, wie sich das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 und die gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 11a EStG zueinander verhalten (vgl. Seite 18 des FAQ).
Folgende Ergänzungen wurden in die FAQ eingefügt:
> Neue Anmerkung, wie Stundungen über den 31. Dezember 2020 hinaus gewährt werden können (vgl. Seite 6 des FAQ).
> Eine Vorankündigung der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 28a EStG bis zum 31. Dezember 2021, die mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt werden soll (vgl. Seite 9 des FAQ).
> Klarstellung zu den Aufwendungen, die für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden können, wenn ein Arbeitnehmer normalerweise einen Büroarbeitsplatz im Betrieb hat, aber wegen Corona bedingt zuhause arbeiten muss (vgl. Seite 10 des FAQ).
> Neu eingefügt wurden Erläuterungen zu den Billigkeitsleistungen (Unterstützungsleistungen) aus den Corona-Hilfsprogrammen (vgl. Seite 26 des FAQ).
>>> Hier finden Sie den gesamten FAQ des Bundesfinanzministeriums
Für Beschäftigte, die z.B. nicht im Gesundheits-, Pflegebereich oder Labor arbeiten, handelt es sich bei einer Infizierung mit SARS-Covid-19 zwar nicht um eine Berufskrankheit, die Infektionskrankheit kann aber einen Arbeitsunfall darstellen. Voraussetzung ist, dass die zur Erkrankung führende Infektion innerhalb einer Arbeitsschicht eingetreten ist und dies auch plausibel belegt werden kann. Sofern dies der Fall sein sollte, besteht die Pflicht eine Unfallanzeige zu erstatten. Erfolgt keine Unfallanzeige, verlieren die Erkrankten ggfs. ihren Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören bspw. Behandlungskosten, Lohnersatzleistungen, Rente oder Umschulungsmaßnahmen.
Bei Fragen zum Berufskrankheitenverfahren unterstützt die Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales per Mail unter Beratungsstelle.BKV@SenIAS.berlin.de oder telefonisch unter 030 9028-1453.
Seit dem 21. Oktober können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
>>> Hier geht es zur Antragstellung für Phase II der Überbrückungshilfe
Derzeit kursiert eine Phishing-Email mit einem falschen Antragsformular für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden. Diese betrügerische Mail stammt nicht von der Europäischen Kommission. Es wurden keine E-Mail-Konten der Europäischen Kommission gehackt. Es handelt sich um einen Phishing-Versuch unter Vortäuschung der Identität der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vermutlich zum Abgreifen von Daten, den wir umgehend bei der Polizei zur Anzeige gebracht haben.
Nach der Anpassung des BGH muss für das Tracking von Werbecookies eine explizite Einwilligung der Nutzer eingeholt werden und die Präferenz darf nicht voreingestellt sein. Ein mögliches Tracking darf erst nach der Zustimmung erfolgen.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novellierung des EEG vorgelegt, die zum 01.01.2021 in Kraft treten soll. Sie verfolgt damit das Ziel, den gesamten erzeugten und verbrauchten Strom bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten.
Überall heißt es, es gibt einen Fachkräftemangel. Kennen Sie das auch? Hier erfahren Sie, wie Sie die Menschen finden, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen. Und Sie erhalten die Werkzeuge, um diese Menschen langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.
In Zusammenarbeit mit der Berliner teamschmie.de organisiert die Elektrogemeinschaft Berlin (egb) diesen eintägigen Kurs.
Wann und Wo:
Dienstag, 10. November 2020, 09:00 – 16:00 Uhr
Villa Rathenau, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin
Preis zuzüglich 16 % MwSt:
Normalgebühr: 600,00 € netto
Preis für Innungs-Mitglieder: 490,00 € netto
Die diesjährige Mitgliederversammlung (+ Wahlen) fand im Hotel Müggelsee am 10. und 11. September 2020 statt.
Die Niederschrift der Mitgliederversammlung der Elektro-Innung Berlin finden Sie im internen Bereich im Ordner "Downloads".
Für die interne Kommunikation der Mitglieder der Elektro-Innung Berlin möchten wir Ihnen gerne die Software „Cocuun“ ans Herz legen. Hier können Sie sich mit Kolleg*innen austauschen und Informationen erhalten.
Cocuun ist vielseitig anwendbar und benötigt keine gesonderte Hardware. Cocuun funktioniert mit allen gängigen Geräten und Betriebssystemen. Jede Aktivität wird in Echtzeit synchronisiert, über alle Geräte hinweg, wo immer Sie sich befinden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.cocuun.net
>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie sich anmelden können
Benötigen Sie Hilfe beim Erstellen der Stellenanzeige? Wir können gerne für Sie die Stellenanzeige erstellen.
Rufen Sie Frau Ines Künzel an (zwischen 9:00 und 15:00 Uhr) oder schreiben Sie ihr eine E-Mail:
Tel.: 030 859558-30
E-Mail: ik@eh-bb.de
Wir helfen Ihnen gerne!
«Impressum» | «Kontakt» | «Newsletter abmelden»