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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leserin, lieber Leser,

 

rund um den Coronavirus gibt es Neuigkeiten zur Stundung von IKK Berlin/Brandenburg Beiträgen, zu Maßnahmen des Zolls, zu einer Messenger App speziell für Betriebe und zu Plänen der Bundesregierung zur Mietregelung.

 

Ab sofort im Newsletter neu: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche und bleiben Sie gesund!

 

Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

IBB: Aktuelle Informationen zur Antragstellung der Corona Zuschüsse

Stand: 30.03.2020, 7.00 Uhr

Hier finden Sie den aktuellen Statusbericht der IBB:

„Die Antragsbearbeitung für die Corona Zuschüsse geht weiter. Neuanmeldungen an der Warteschlange sind jederzeit möglich.

Ihre Wartenummer bleibt über Nacht erhalten, ebenfalls die Reihenfolge der Warteschlangennummern. Wir informieren diejenigen, die sich per E-Mail registriert haben, darüber, wann sie ihre Anträge stellen können.

Es sind ausreichend Fördermittel vorhanden!“ 

 

>>> Hier geht es zur Antragsstellung

Kurzarbeit und Lehrlinge

Immer wieder wird gefragt, was passiert mit den Lehrlingen.

Hier gilt Folgendes: Grundsätzlich sollen Lehrlinge von Kurzarbeit nicht betroffen werden. Sie sind bei den Berechnungen für den Arbeitsausfall im Betrieb auch nicht zu berücksichtigen. Sie fallen nicht unter die aktuell 10% (früher ein Drittel) Betroffenheits-Anzahl.

Anderseits gehören Auszubildende zu den versicherungspflichtigen Beschäftigten und haben grundsätzlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Unter Berücksichtigung von § 19 Abs.1 Nr. 2. Buchst. BBiG hat der Azubi Anspruch auf mindestens 6 Wochen Entgeltfortzahlung auch bei Kug Null. Erst danach könnte er auch Kug bekommen. Die BA sagt in ihrem Merkblatt aber, aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses wird Kurzarbeit für Azubis faktisch ausgeschlossen. Also solange nicht alle Mitarbeiter auf Kurzarbeitergelt beziehen und es damit faktisch zu einer Teilschließung kommt, wird man die Kurzarbeit für den Auszubildenden nur schwierig begründen können.


Zitat aus „Fachliche Weisung der Bundesanstalt“ (Seite 9):

1.2.4 Anspruch auf Ausbildungsvergütung

(1) Ist trotz Ausschöpfens aller Möglichkeiten die Kurzarbeit auch für Auszubildende unvermeidbar (2.6 Abs. 6), steht Auszubildenden gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von 6 Wochen zu. 

(2) Die in § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG enthaltene Formulierung "bis zur Dauer von 6 Wochen" wird auch in § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) verwandt. Die zu dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze sind sinngemäß auf Auszubildende anzuwenden. Danach entspricht die Zeitdauer von 6 Wochen grundsätzlich
einer Zeitspanne von 42 Kalendertagen oder - im Falle der 5-Tage-Woche - von 30 Arbeitstagen. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Auszubildende wegen Arbeitsmangels mit der Arbeit aussetzen muss und läuft nur an Ausfalltagen. Wird deshalb z.B. die von 40 auf 20 Stunden verminderte Arbeitszeit in einem Betrieb so verteilt, dass in der einen Woche voll, in der anderen Woche nicht gearbeitet wird, endet der Vergütungsanspruch von 6 Wochen nach Ablauf der 12. Woche. Kug könnte somit erst von dem darauffolgenden Arbeitsausfall ab gewährt werden.

Corona-Krise: Stundung von Beiträgen unbürokratisch möglich - IKK BB bietet Online-Antragstellung für Arbeitgeber

> Schnelle Hilfe für von Corona existentiell bedrohte Arbeitgeber und Selbstständige

> Antragsformulare sind direkt online auszufüllen und abzusenden

 

Die herrschende Coronavirus-Pandemie bedroht nicht nur Leib und Leben, sondern auch berufliche und betriebliche Existenzen. Besonders betroffen sind oft kleine und mittlere Unternehmen in Handwerk und Gewerbe. Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) entlastet daher ihre akut in die Krise geratenen Arbeitgeber und Selbstständigen im Rahmen der bundesweiten Vorgaben:

Unternehmen und Selbstständige, die durch die verhängten, massiven Einschränkungen im Zuge der sich ausbreitenden Corona-Pandemie wirtschaftlich in Not geraten, können bei der IKK BB jetzt die Stundung ihrer anfallenden Sozialversicherungsbeiträge - zunächst für die Monate März 2020 bis April 2020 - beantragen.

 

Der Weg zum Antrag auf Stundung bei der IKK BB ist bewusst schnell und unbürokratisch:

> Antragsteller finden den Zugang zu zwei Online-Formularen, für Betriebe sowie für Selbstzahler, direkt auf der Startseite der IKK BB
>>> www.ikkbb.de

> Die Anträge können direkt online ausgefüllt und digital abgeschickt werden.

> Der gestellte Antrag gelangt umgehend an die zuständige Fachabteilung bei der IKK BB und wird dort schnellstmöglich bearbeitet.

Pläne der Bundesregierung zu Mietenregelung bei Mietausfällen

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Mietern vor Härten in Folge der Corona-Pandemie gilt auch für Gewerbemietverhältnisse. Dazu gehören Einschränkungen von Kündigungen von Miet- und Pachtverhältnissen, sowie Regelungen zu Stundungs- und Vertragsanpassungen. Mietern - egal ob privat oder gewerblich - darf nicht gekündigt werden, wenn sie ihre Miete zwischen April und Juni 2020 wegen der Pandemie nicht zahlen können. Der Mieter muss die Notlage nachweisen (zum Beispiel durch eine behördliche Untersagung des Betriebs wegen Covid-19). Die Bestimmungen sollen zunächst bis 30. Juni 2020 gelten, eine Verlängerung bis zum 30. September 2020 ist möglich.

 

>>> Weitere Informationen zu Miete und Verbraucherschutz finden Sie hier auf der Seite der Bundesregierung

Maßnahmen des Zolls zur Milderung wirtschaftlicher Schäden

Bei den bundesgesetzlich geregelten Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), sind die Hauptzollämter angewiesen worden, den Steuerpflichtigen angemessen entgegenzukommen. Dadurch sollen bei den betroffenen Steuerpflichtigen unbillige Härten vermieden werden.

 

>>> Weitere Informationen finden Sie hier

Informationsseite der IHK Berlin

Die IHK Berlin hat eine Corona Informationsseite rund um das Thema Finanzierung und Förderung eingerichtet.

Dort finden Sie folgende Hinweise:

> Corona-Krise bewältigen - 4 Tipps für Ihr Unternehmen

> Leitfaden für Unternehmen

> FAQ Seite mit häufig gestellten Fragen

 

>>> Hier geht es zur Corona Seite der IHK Berlin

Messenger-App „bico“

Die Corona-Krise stellt uns alle vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Wir alle versuchen den Kontakt mit anderen Menschen zu reduzieren, schicken unsere Mitarbeiter ins Home-Office und verzichten soweit möglich auf persönliche Treffen.

Eine der Herausforderungen ist dabei insbesondere die betriebliche Kommunikation. Wie werden alle Mitarbeiter über die neusten Entwicklungen, insbesondere, wenn man Sie nicht mehr täglich sieht, informiert?

Hilfreich kann dabei der Messenger Dienst bico sein, der durch einen Innungsfachbetrieb entwickelt wurde und speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmenskommunikation zugeschnitten ist. Wie Stefan Ehinger sagt: „In der Krise der letzten Wochen hat diese Kommunikation unserem Unternehmen geholfen mit unseren Mitarbeitern in Kontakt zu bleiben, diese zu informieren und damit auch Ängste abzubauen. Wir haben uns daher dazu entschlossen, diesen Dienst allen interessierten Unternehmen bis Ende Juni kostenlos zur Verfügung zu stellen und wollen damit einen kleinen Beitrag leisten, diese Krise gemeinsam zu überstehen.“

Weiterführende Informationen sind dem Flyer zu entnehmen und ab sofort über die Webseite >>> www.bico-app.de abrufbar. Interessierte finden dort insbesondere Detailinformationen zu den Buchungsmöglichkeiten, Bedingungen und vieles mehr.

 

>>> Hier finden Sie den Flyer als Download

Haben Sie durch die aktuelle Corona-Krise zu viel oder zu wenig Arbeit?

Sind durch die Pandemie Aufträge weggebrochen? Oder haben Sie eine zu dichte Auftragslage?

Gerne wollen wir hier vermitteln!

 

Wenn Sie Unterstützung durch andere Betriebe benötigen oder freie Kapazitäten haben, schicken Sie eine Mail an Frau Ines Künzel (ik@eh-bb.de) und nennen ihr kurz Folgendes:

> Um was für eine Art der Arbeit handelt es sich?
Welches Know-How wird gebraucht?

> Ort
Baustelle oder Wohnung
Für Berlin: welcher Stadtbezirk
Für Brandenburg: welche Stadt/Region

> Für welchen Zeitraum wird Unterstützung gebraucht?
Ist es ein mehrtägiger/mehrwöchiger Auftrag, ist es ein Auftrag nur für ein paar Stunden?
Bitte, wenn möglich, eine genaue Datumsangabe nennen.

> Freie Kapazitäten
Anzahl der Mitarbeiter, Gerätschaften

 

Wir freuen uns über eine positive Resonanz!

Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand auf unserer Covid-19 Informationsseite

>>> Hier geht es zur Informationsseite