liebe Leserin, lieber Leser,
rund um den Corona Virus gibt es Neuigkeiten zu finanzieller Unterstützung durch die ILB für Brandenburg und die IBB für Berlin und zu einem Antrag zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge.
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Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat in einem neuen Rundschreiben die Möglichkeiten zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen modifiziert.
Damit der Beitrag für den Monat März nicht eingezogen wird, muss der Antrag heute noch an die Krankenkassen gerichtet werden. Ein Musterformular finden Sie anbei.
Downloads:
>>> Rundschreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung ist der Beschluss über die finanzielle Unterstützung von Soloselbständigen und Kleinunternehmen in Berlin zu finden:
>>> Pressemitteilung des Senats
Hier können Anträge ab Freitag, 27. März 2020, 12 Uhr gestellt werden:
Weitere Informationen der IBB:
Antragsberechtigt sind:
> gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin
> für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin
Die Höhe der Soforthilfe beträgt:
> für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
> für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln
Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.
Wir arbeiten momentan an der Umsetzung und werden ab morgen um 12 Uhr die Anträge auf unserer Website zur Verfügung stellen.
Anträge vorab per E-Mail können wir leider nicht berücksichtigen!
Weitere Informationen der ILB:
Wie wird gefördert?
Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss gewährt.
Konditionen
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:
> bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,
> bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,
> bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,
> bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR
in Abhängigkeit des erklärten Schadens. Die Schadenshöhe für den Zeitraum von drei Monaten geben Sie einfach im dafür vorgesehen Feld des Antragsformulares an.
Sind durch die Pandemie Aufträge weggebrochen? Oder haben Sie eine zu dichte Auftragslage?
Gerne wollen wir hier vermitteln!
Wenn Sie Unterstützung durch andere Betriebe benötigen oder freie Kapazitäten haben, schicken Sie eine Mail an Frau Ines Künzel (ik@eh-bb.de) und nennen Ihr kurz Folgendes:
> Was für ein Auftrag ist es?
Welches Know How wird gebraucht?
> Ort
Baustelle oder Wohnung
Für Berlin: welches Stadtbezirk
Für Brandenburg: welche Stadt/Region
> Für welchen Zeitraum wird Unterstützung gebraucht?
Ist es ein mehrtägiger/mehrwöchiger Auftrag, ist es ein Auftrag nur für ein paar Stunden?
Bitte, wenn möglich, eine genaue Datumsangabe nennen.
> Freie Kapazitäten
Anzahl der Mitarbeiter, Know How, Gerätschaften
Wir würden uns freuen, wenn unser Versuch der Vermittlung gelänge.
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