liebe Leser*innen,
es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:
Rahmenabkommen mit StepStone, Befreiung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021, Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Januar und Februar 2021, Übersicht Corona-Hilfen
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Freundliche Grüße
Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg
Eine attraktive Unternehmenspräsentation auf Online-Stellenbörsen mit hoher Reichweite ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Stellenbesetzung. Vor diesem Hintergrund hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks einen Rahmenvertrag mit StepStone Deutschland GmbH abgeschlossen. Jeder Handwerksbetrieb, jede Handwerksorganisation und sonstige Mitgliedsorganisationen des ZDH haben unter Bezugnahme auf diesen Rahmenvertrag die Möglichkeit, Online-Stellenanzeigen zu Sonderkonditionen zu schalten.
Unternehmen, die monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 stellen.
Grundsätzlich empfiehlt der ZVEH den Unternehmen der E-Handwerke sich bei steuerlichen Themen durch einen fachkundigen Steuerberater unterstützen zu lassen.
>>> Hier finden Sie weitere Informationen
>>> Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Landes Brandenburg
Der GKV-Spitzenverband hat sich im Hinblick auf die Verzögerungen bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen dazu entschieden, die vereinfachte Stundung auch für die Monate Januar und Februar 2021 zu ermöglichen.
>>> Vordruck: Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge
>>> Weitergehende Informationen können dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes entnommen werden
>>> Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht aller Corona-Hilfen
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