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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

VDE Rabatt, Online-Seminar zur Weiterbildung, Online-Seminar zu Corona-Hilfen, Erhöhung des Mindestlohns, aktualisierte Liste systemrelevanter Berufe für die Notbetreuung, neue Arbeitsschutzverordnung, ZVEI-Plattform Mobilität, Quarantäne und Urlaub, Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, Überbrückungshilfe III

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

15 Prozent Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)

Dank der Kooperation von VDE VERLAG und ZVEH erhalten Innungsmitglieder ab 2021 einen Rabatt auf ein Abonnement der Online-Version der VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek. Dabei gibt es erstmalig – neben dem bereits bestehenden Innungsvorteil, der eine Neuanschaffung der VDE-Auswahl betrifft – auch einen Rabatt, der auf den wiederkehrenden Abopreis angerechnet wird. Der Rabatt gilt, solange die Innungsmitgliedschaft besteht.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die 15 Prozent Rabatt nur erhalten, wenn Sie wie folgt die Rabattierung beantragen:

Um den Rabatt zu beantragen, müssen sich Innungsmitglieder im Mitgliederbereich der E-Handwerke-Plattform einloggen (www.zveh.de/vde-rabatt). Eine Beantragung über den Verlag ist nicht möglich. Wichtig: Für den Antrag wird die Vertragsnummer des Abonnements benötigt. Diese ist zum Beispiel auf den Rechnungen des VDE VERLAGs zu finden.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier

>>> Hier erhalten Sie den Rabatt

Online-Seminar: Weiterbildung in der Pandemie - Jetzt erst recht!

Branchendialog Metall- & Elektroindustrie

Die digitale und ökologische Transformation verändert die Anforderungen an die Beschäftigten grundlegend. Gerade im Fahrzeugbau stehen sie vor gravierenden Umbrüchen. Es entstehen aber auch neue Beschäftigungschancen. Dazu sind große qualifikatorische Anpassungen notwendig.

Die COVID-19-Pandemie hat diese Transformations- und Digitalisierungsprozesse beschleunigt. Weiterbildung kann den Betrieben helfen, ihren Bedarf an Fachkräften mit adäquaten Kompetenzen zu sichern und somit einen Beitrag zur Beschäftigungssicherung zu leisten. Der Aufwand, die Qualifikation von Mitarbeitenden anzupassen oder zu ergänzen, ist oft deutlich geringer als bei einer Neurekrutierung.

Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Förderkonditionen für Weiterbildungen während und außerhalb von Kurzarbeit.

Zu diesem Branchendialog möchten die Unternehmensverbände (UVB) und der DGB Berlin-Brandenburg (DGB) gemeinsam mit den Sozialpartnern der Branche (VME und IGMetall) Personaler*innen, Betriebsinhaber*innen und Betriebsräte einladen.

 

Termin:
9. Februar 2021
09:00 bis 11:00 Uhr

 

>>> Hier finden Sie die Einladung

Online-Seminar: Corona-Hilfsprogramme - Wie kommen Unternehmen an Bundeshilfen?

Programm

Im Mittelpunkt des Online-Seminars stehen die Überbrückungshilfen II und III sowie die November- und Dezemberhilfe. Referent ist Herr Matthias Steger, Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter, Matthias Steger Consulting Steuerberatungsgesellschaft mbH.

Herr Steger erläutert die Ausgestaltung und Umsetzung der Programme, erläutert typische Fragen aus der Praxis der Steuerberatung und geht gerne auf Ihre Fragen ein.

 

Termin:
Dienstag, 26. Januar 2021
09:00 bis 10:30 Uhr

 

Teilnahme per Computer
1. Klicken Sie auf den folgenden Link, um mit Ihrem Computer oder Smartphone teilzunehmen:
https://us02web.zoom.us/j/81828642939?pwd=d0F2Z2pzWTJUbGcwdllqeW5qY1hJQT09

2. Checken Sie nun mit Ihrer E-Mailadresse und Ihrem Namen in das Webinar ein. Der Kenncode lautet: 556498

 

Teilnahme per Telefon
1. Bitte wählen Sie eine der folgenden Telefonnummern?
030 5679 5800
069 5050 2596
069 7104 9922

2. Geben Sie die folgende Webinar-ID über die Tastatur Ihres Telefons ein:
Webinar-ID: 818 2864 2939
Der Kenncode lautet: 556498

 

Kontakt
Für Rückfragen steht Ihnen Ulrike Descher gerne zur Verfügung unter
030/31005-204 oder unter ulrike.descher@uvb-online.de

Mindestlohn: Zwei Erhöhungen

Die Mindestlohnkommission hat für 2021 eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen beschlossen: Mit Beginn des Jahres stieg er von 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro. Das gilt bis zum 30. Juni 2021. Ab 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 wird der Mindestlohn 9,60 Euro pro Stunde betragen.

 

>>> Weitere Infos hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

ZVEI-Plattform Mobilität geht an den Start

> Verkehrswende durch Elektrifizierung und Digitalisierung schneller voranbringen

Der ZVEI bündelt seit Jahresbeginn seine Fachverbände Elektrobahnen- und Fahrzeuge, Fahr- und Freileitungsbau, Batterien und Automotive in der neuen Plattform Mobilität. Die Plattform zielt darauf ab, nicht nur den Austausch untereinander zu intensivieren, sondern auch den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern und anderen Verbänden zu fördern. „Die neue ZVEI-Plattform nimmt die rasch voranschreitende Digitalisierung und Vernetzung des Mobilitätssektors sowie den Anstieg softwaregetriebener Mobilitätsdienste umfassend auf“, so der Plattform-Vorsitzende Werner Köstler, Leiter Key Projects und Mitglied im Board des Geschäftsfelds Vehicle Networking and Information, Continental. „Eines unserer Ziele ist, entscheidende Impulse für die anstehende Verkehrswende und neue Mobilitätskonzepte zu geben“.

 

> Fachverband Automotive verstärkt zusätzlich Verbandskompetenz bei Themen der automobilen Zulieferindustrie

Der in neuer Form gegründete Fachverband Automotive bietet ergänzend Raum für die Entwicklung von Positionen rund um Innovationen im Automotive-Sektor. Besonders Elektronik- und Softwaretechnologien nehmen eine zentrale Rolle ein. Weitere Themenschwerpunkte des Fachverbands liegen in der Hochtemperatur- und Leistungselektronik, Halbleiter, Batterietechnologie, Ladeinfrastruktur sowie der Datensicherheit im Automobil.

„Die Elektroindustrie gestaltet die Mobilität der Zukunft maßgeblich mit. Dabei geht es um die Elektrifizierung der Antriebe, intelligente Verkehrsleitsysteme, die Vernetzung öffentlicher und privater Verkehre sowie ganzheitliche Konzepte für eine klimafreundliche und zukunftsfähige Mobilität“, erklärt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, anlässlich der Neugründungen.

 

>>> Weitere Informationen finden Sie hier

Neue Arbeitsschutzverordnung

Einer der am meisten diskutierten Beschlüsse der Runde am vergangenen Dienstag war, dass Arbeitgeber mehr Homeoffice anbieten müssen. Zumindest dort, wo es möglich ist. Das - vernünftige - Ziel ist, Kontakte bei der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren. Durch die Formulierung "Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.", wird die ganze Angelegenheit aber bereits relativiert.

Fakt ist, dass die gewerblichen Mitarbeiter in unseren Gewerken, wie in vielen anderen Bereichen im Handwerk auch, ihrer Tätigkeit weiter nachgehen können. Das E-Handwerk darf weiter arbeiten. Dies wird bisher auch durch keine andere Verordnung, sei es auf Bundes- oder auf Länderebene, verboten. Es ist aber zu erwarten, dass in einer Verordnung, die im Bundesministerium für Arbeit und Soziales momentan vorbereitet wird, Anordnungen enthalten sind, wo Homeoffice gefordert, Kontakte so weit wie möglich reduziert und die Abstände eingehalten werden müssen. Geplant ist auch, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für mehr Schutz vor Ansteckung medizinische Masken zur Verfügung stellen müssen. Darüber hinaus werden Arbeitgeber angehalten, flexible Arbeitszeiten zu ermöglichen, um die Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr zu entzerren.

 

Das gilt jetzt schon:
> Es gelten die derzeitigen Arbeitsschutzregelungen fort:
> Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.
 In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
> Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
> Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
Das soll kommen - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:
> Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
> Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz.
> Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
> In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
> Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

 

>>> Hier geht es zur Verordnung

Neue Corona Verordnung für Berlin und Brandenburg

Wichtige Neuerung: Ausschließlich OP-Masken oder FFP2 Masken (keine Alltagsmasken) im ÖPNV und Geschäften.

Weitere Neuerungen und Änderungen finden Sie unter folgenden Links ab dem 23. (für Brandenburg) bzw. 24. Januar (für Berlin):

> hier für Berlin (gilt ab Sonntag 24. Januar 2021)

> hier für Brandenburg (gilt ab Samstag 23. Januar 2021)

Quarantäne und Urlaub

Viele Arbeitgeber fragen sich, ob der vom Mitarbeiter bereits beantragte und genehmigte Urlaub auf den (gesetzlichen) Urlaubsanspruch anzurechnen ist, wenn der Mitarbeiter während seines Urlaubs unter behördlich angeordneter Quarantäne gestellt wird.

 

>>> Die Antwort auf diese Frage entnehmen Sie bitte diesem Schreiben

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen weiterhin möglich

Unternehmen können die Sozialversicherungsbeiträge auch für Januar und Februar 2021  stunden.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier finden Sie das Antragsformular

Informationen zur Überbrückungshilfe III

Bisher gab es nur grobe Festlegungen zur Überbrückungshilfe III, die sowohl für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 als auch rückwirkend für die Monate November und Dezember 2020 greifen soll. Nun hat sich die Bundesregierung auf konkrete Förderkonditionen zur Überbrückungshilfe III (Stand: 19.01.2021) verständigt.

 

>>> Weitere Informationen hier