liebe Leser*innen,
es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:
Digitales Forum am 1. und 2. November, kommende BG ETEM Seminare im November, Online Fachworkshop Masterplan Solarcity Berlin am 4. November, Masterplan Solarcity Berlin: Karrieretag am 27. November 2021, kostenloses Instagram for Business Online-Seminar am 9. November, Hein-Moeller-Schule: Einladung Ausbildertag 2021 und 1. Termin Schulkonferenz, ZDH-Onlineumfrage „Handwerk und Nachhaltigkeit", Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges am 9. November 2021, Umtausch von alten Führerscheinen, kein Lohnanspruch bei Corona-Lockdown, aktuelle Information zum Kurzarbeitergeld
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Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
Die Elektro-Innung Berlin und die Elektrogemeinschaft Berlin e.V. bieten in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH folgende Online-Seminar an, in dem führende Anbieter Anwendung und Funktionen verschiedener Systeme vorführen.
1. November: Brandschutz
Technische Schutzeinrichtungen verringern Brandgefahren. Ein sinnvoller Einsatz der Schutzeinrichtungen erfordert aktuelles Wissen. In dem Seminar werden Möglichkeiten und Anwendungsbeispiele des technischen Brandschutzes vorgestellt.
14:00 - 15.30 Uhr
Teilnahme für Mitglieder kostenlos
>>> Hier geht es zur Anmeldung
2. November: Netzwerktechnik / Smart Home
Smart Home hat für das Elektrohandwerk viele unterschiedliche Aspekte. Technik für mehr Komfort, mehr Energieeffizienz und mehr Sicherheit. In diesem Seminar sollen Sprachsteuerung und Installation einer sicheren Infrastruktur dargestellt werden.
14:00 - 16:15 Uhr
Teilnahme für Mitglieder kostenlos
Den Solarausbau in Industrie und Gewerbe vorantreiben
Der Fachworkshop widmet sich dem Potenzial und den Herausforderungen des Solarausbaus auf Berliner Industrie- und Gewerbeimmobilien. Anbei finden Sie die Agenda. Wir sind gespannt auf die Diskussion und Ihre Ideen und laden Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam konkrete Umsetzungsmaßnahmen für die Landesebene zu erarbeiten.
Termin:
4. November 2021
13:30 bis 16:30 Uhr
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis zum 29. Oktober 2021 über folgende E-Mail Adresse an:
masterplan@solarwende-berlin.de
Die Webex-Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
Am 27.11.2021 laden wir Sie im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als ausstellender Betrieb zum Karrieretag Solarhandwerk ein.
Der Technische Jugendbildungsverein in Praxis e.V. wird als Gastgeber an seinen Standorten in Köpenick und Grünau den Rahmen für diese Informationsveranstaltung vorgeben. Die Betriebe, die maßgeblich das Thema Energie und damit den Klimaschutz betreffen, sind herzlich eingeladen an der Veranstaltung mitzuwirken.
Ziel der Veranstaltung ist, die von der Schulverwaltung eingeladenen 9. und 10. Klassen (+ Eltern) für eine Lehrstelle im E-Handwerk mit Start 1. März 2022 zu begeistern.
>>> Suchen Sie noch nach Auszubildenden? <<<
Wir, die Elektro-Innung, werden im März 2022 eine neue Lehrklasse planen.
Die Bundesagentur für Arbeit wird knapp 100 potenzielle Auszubildende vor Ort vorstellen.
Kommen Sie vorbei und unterhalten Sie sich mit Schüler*innen, die Interesse an PV, Technik und Elektronik haben.
Termin:
27. November 2021
10 bis 16 Uhr
Weitere Rückfragen und Anmeldung an:
Sepp Fiedler
sfi@solar-lifestyle.de
Telefon: 030 26 55 45 05
Mobil: 0175 94 45 354
Die Elektrogemeinschaft Berlin (egb) organisiert gemeinsam mit Wenn Handwerk, dann Innung (WHdI) das Online-Seminar Instagram for Business.
Handwerker sind zwar im Internet vertreten, aber scheuen oftmals die sozialen Medien. Dabei ist klar zu erkennen, dass die junge Generation weder Google noch die Handwerkerportale nutzt, um einen Handwerker zu finden oder sich für einen Job oder eine Ausbildung zu bewerben.
Termin:
9. November 2021
15 bis 17 Uhr
Sehr geehrte Ausbilder*innen,
Sie wollen
> sich über den derzeitigen Leistungsstand und die Entwicklung Ihrer Auszubildenden informieren?
> sich mit den verantwortlichen Lehrkräften über Fragen der Ausbildung austauschen?
> unsere Fachräume und Labore besichtigen?
> mit Vertreter*innen der Elektro Innung Berlin und mit anderen Ausbilder*innen ins Gespräch kommen?
Dann freuen wir Sie auf Ihren Besuch am
Mittwoch, 17. November 2021
von 15:30 bis 18:00 Uhr
Hein-Moeller-Schule
OSZ Energietechnik II
Allee der Kosmonauten 18
10315 Berlin
Anmeldung: Haus A - Raum 110
Rückmeldung zum Ausbildertag:
Bitte teilen Sie uns bis zum 10.11.2021 mit, mit welchen Lehrkräften Sie sprechen möchten.
Telefon: 030 / 549 33 - 12 (Frau Marotz)
E-Mail: m.marotz@hein-moeller.schule
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1. Termin der Schulkonferenz ist der 25. November ab 15.45 Uhr. Eine Einladung folgt.
Seit Anfang dieses Jahres läuft ein vom ZDH in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt, in dem absehbare neue Nachweisanforderungen an Handwerksbetriebe zu deren Nachhaltigkeit untersucht werden. Ziel ist, künftige Berichtspflichten systematisch dahingehend zu analysieren, ob und wie sie für Handwerksbetriebe praktikabel mit möglichst geringem Aufwand erfüllt werden können.
Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wird eine Onlineumfrage durchgeführt, die sich direkt an Handwerksbetriebe richtet. Diese zwischen allen Projektpartnern und mit dem ZDH abgestimmte Onlineumfrage ist im Internet unter www.Handwerk-und-Nachhaltigkeit.de abrufbar.
Die Teilnahme ist bis einschließlich zum 12. November 2021 möglich.
>>> Datenschutzerklärung zur Studie „Nachhaltigkeit und Handwerk“
Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges (Straßenverkehrsrecht). Hinweis auf höhere Bußgelder u.a. für falsches Halten und Parken. Verstärkt drohende „Punkte“ und Fahrerlaubnisentzüge.
Auf Basis der EU-Führerscheinrichtlinie von 2013 besteht in den nächsten Jahren die Pflicht zum Umtausch von älteren Führerscheinen. Einige Besonderheiten für das Handwerk in Hinblick auf die alte Klasse 3 sind dabei zu beachten.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine (Fahrerlaubnisse) müssen spätestens bis zum Jahr 2033 in neue fälschungssichere EU-Führerscheine umgetauscht werden. Alle neuen Führerscheine werden in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu vermeiden. Zukünftig haben Führerscheindokumente grundsätzlich nur eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen dann jeweils erneuert werden. Auf Führerscheinen, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, ist die jeweilige Gültigkeit bereits aufgedruckt.
Der Arbeitgeber trägt nicht das Lohnrisiko bei einer pandemiebedingten behördlichen Schließungsanordnung des Betriebs.
Um die Beschäftigten von den massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, wurden mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz (BGBl. 59/2020) die Regelungen in § 421c Abs. 2 SGB III zur stufenweisen Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat bzw. siebten Bezugsmonat bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die stufenweise Erhöhung gilt demnach, wenn ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist und die individuelle Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt im jeweiligen Bezugsmonat mindestens 50 Prozent beträgt. Bisher wurde die Regelung so ausgelegt, dass die stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nur gilt, wenn auch der Betrieb spätestens bis zum 31. März 2021 tatsächlich mit der Kurzarbeit begonnen hat. Hier gab es nun eine Änderung der Rechtsauslegung.
Demnach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insoweit Anspruch auf die stufenweise erhöhten Leistungssätze, wenn sie in der Zeit von März 2020 bis März 2021 schon einmal Kurzarbeitergeld bezogen haben. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Betrieb bis Ende März 2021 Kurzarbeit eingeführt hat oder durchgängig kurz gearbeitet wurde. Es ist vielmehr ausreichend, wenn die oder der Beschäftigte spätestens im März 2021 das erste Mal Kurzarbeitergeld bezogen hat und insgesamt den vierten bzw. siebenten Monat Kurzarbeitergeld bezieht. Die Zählung der Monate beginnt nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit nicht wieder neu. Dies gilt auch für Beschäftigte, die nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld den Arbeitgeber wechseln und dort (erneut) Kurzarbeitergeld beziehen.
Bitte überprüfen Sie die Abrechnungen für das Kurzarbeitergeld für die Monate ab April 2021 dahingehend, ob den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld haben. Für die Monate ab April 2021 können ggf. Korrekturanträge eingereicht werden.
Evtl. weitere Rückfragen können Sie gerne an folgende Mail-Adresse senden:
Berlin-Brandenburg.Marktentwicklung-Migration@arbeitsagentur.de
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