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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen Sie zu einer neuen Ausgabe unseres aktuellen und informativen Newsletters.

Mit vorweihnachtlichen Grüßen

Ihre Elektro-Innung Berlin
-Landesinnung für Elektrotechnik-

Die Elektro-Innung Berlin sucht Betriebe, die Interesse haben, an der Notdienstpartnerschaft teilzunehmen!

Die Elektro-Innung Berlin hatte im Dezember 1999 den Elektro-Innungs-Notdienst gegründet, damals noch mit der BEWAG (jetzt Vattenfall). Seinerzeit hatten sich insgesamt 40 Betriebe bereit erklärt, in dieser Störungsdienstpartnerschaft mitzuwirken.
Im Laufe dieser 11 Jahre hat sich die Notdienstpartnerschaft bewährt und ist zu einer Institution geworden. Aber wie es so ist, 11 Jahre bedeuten auch Wandel und so ergibt es sich, dass wir z. Z. neue Firmen (4 – 6 Betriebe) suchen, die sich in diese Partnerschaft einbringen möchten.
Partnerschaft bedeutet natürlich auch, sich an gewisse Regeln zu halten. Hier haben wir ein paar aufgeführt:

Es gibt sowohl einen festen Einsatzplan an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr und ein umfassendes Vertragswerk, welches die Qualität und die Kundenbetreuung regelt.
Die eingeteilte Notdienstfirma muss ihre ständige Erreichbarkeit gewährleisten.
Die Firma ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit vorgegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Die Notdienstfirma verpflichtet sich, sich unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb einer ½ Stunde – bei dem Kunden zu sein und die Arbeiten entsprechend auszuführen.

Wie viele Einsätze pro Woche auf eine Firma fallen, ist sehr unterschiedlich, es kann schwanken zwischen einem Einsatz oder auch 10 Einsätzen. Anders ausgedrückt, der Betrieb muss flexibel sein und kann nicht mit einem festen Auftragsvolumen rechnen.
Neugierig geworden? Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle: Frau Schubert - Telefon 030 859558-22 oder per E-Mail cs@eh-bb.de)!

Aktualisierter „ZDH-Stromrechner" und „Rundfunkgebührenrechner"

Das vom Deutschen Bundestag am 28. Oktober 2010 in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Haushaltsbegleitgesetz 2011 (Sparpaket) sieht nunmehr signifikante Nachbesserungen bei der Ausgestaltung der Energiesteuer für produzierende Unternehmen vor. So wurde beschlossen, dass der sog. Sockelbetrag für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes nicht, wie ursprünglich im Kabinettsbeschluss vom 1. September 2010 vorgesehen, auf 2.500 €, sondern lediglich auf 1.000 € und die ermäßigten Steuersätze nicht von jetzt 60 auf 80 %, sondern auf 75 % angehoben werden sowie der Spitzenausgleich von jetzt 95 % nicht wie ursprünglich geplant auf 65 %, sondern auf 90 % abgesenkt wird.
Diese — aus der Sicht des Deutschen Handwerks erfreulichen Nachbesserungen — haben den ZDH veranlasst, den „ZDH-Stromsteuerrechner" auf der ZDH-Homepage zu aktualisieren. Auf der Grundlage der nunmehr online abrufbaren aktualisierten Version können die Nutzer ihre effektive Stromsteuerbelastung ab 2011 berechnen und zudem ersehen, welche Mehr-belastungen ihnen durch die vorgenannten Nachbesserungen „erspart" werden konnten.
Auch die Pläne zur Reform der Rundfunkfinanzierung wurden zwischenzeitlich leicht nach-gebessert. Dies hat ebenfalls eine Anpassung des „Rundfunkgebührenrechners" erforderlich gemacht.
Beide Rechner sind auf der ZDH-Homepage unter der Rubrik „Belastungsüberblick" (www.zdh.de/service/belastungsueberblick.html) abrufbar.
Der ZDH möchte dieses Instrument künftig verstärkt auch in anderen geeigneten Feldern einsetzen, um die möglichen Auswirkungen politischer Entscheidungen auf das Handwerk bereits im Vorfeld sichtbar zu machen

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Der ZVEH informiert...

VI. Mindestentgelt-TV ab 2011 - Bundesregierung stimmt der AVE zu!

Auf Nachfrage des Unterzeichners erhielten wir heute nachmittag aus dem BMAS die Information, dass die Ressortvorlage zu unserem AVE-Antrag bereits vergangene Woche – am 30.11.2010 – vom Bundeskabinett zustimmend behandelt wurde. Mit der Veröffentlichung der AVE im Bundesanzeiger ist laut Aussage des BMAS daher voraussichtlich am Dienstag kommender Woche zu rechnen.
Damit scheint die mehrmonatige Phase der Unsicherheit über das Wirksamwerden der beantragten AVE überwunden. Entgegen anderweitiger Vorstellungen der Regierungskoalition ‑ insbesondere getragen vom FDP-geführten BMWI – ist es gelungen, eine wiederum mehrjährige Allgemeinverbindlicherklärung der elektrohandwerklichen Mindestentgelte für den Zeitraum bis Ende 2013 durchzusetzen. Ende April 2011 fällt die letzte Schranke für die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch der osteuropäischen EU-Beitrittsländer in Deutschland. Mit einem erhöhten Wettbewerbsdruck durch Beschäftigte aus diesen Ländern – womöglich auch in Gestalt von (Schein-) Selbständigen ‑ ist letztlich auch infolge der in West- und Südeuropa wegen der aktuellen Finanz- und Immobilienkrise entfallenen Beschäftigungsmöglichkeiten zu rechnen.
Die elektrohandwerkliche Organisation hat das ihr Mögliche getan, um vorausschauend den Schutz der inländischen Betriebe und ihrer Mitarbeiter durch die Fortführung branchenbezogener und av-erklärter Mindestentgelte auch über das Jahr 2010 hinaus zu gewährleisten. Allen daran Beteiligten in und außerhalb unserer Branche sei an dieser Stelle daher ausdrücklich gedankt.

Richtigstellung: "Keine Gefahr durch zerbrochene Energiesparlampen"

Die aktuelle Kampagne "Setze Lichtzeichen" - wir berichteten mehrfach - gibt uns Veranlassung, zur kürzlich veröffentlichten Warnmeldung des Umweltbundesamtes "Bei Bruch strömt Quecksilber aus - Energiesparlampen gefährlich" Stellung zu beziehen - in diesem Fall durch Bekanntgabe der umgehend veröffentlichten Richtigstellung des ZVEI: "Keine Gefahr durch zerbrochene Energiesparlampen". Nähere Informationen sind beigefügt.

Lightcycle - "Setze Lichtzeichen"

Die Initiative "Sauberes Licht, sauber recycelt." bietet Elektrofachbetrieben Sammelboxen für Energiesparlampen und spezielle Werbe- und Informationsmaterialien an, die Sie in Ihrem Geschäft bereit stellen können. Ein besonderer Service für Ihre Kundinnen und Kunden! Mit dem Service, ausgediente Altlampen kostenfrei zurückzunehmen, bietet sich auch der Verkauf neuer Lampen an. Wenn Sie sich als Sammelstelle für Kleinmengen registrieren und so in der Online-Sammelstellensuche zu finden sind, werden bestehende wie neue Kunden auf Sie und Ihren neuen Service aufmerksam. Mehr Informationen erhalten Sie durch "Klick" auf nebenstehende Bilder.

Hager-TechniCamp3 „Gipfelstürmer“

Hager lädt gemeinsam mit seinem Förderprogramm E-volution bereits zum dritten Mal zu einem TechniCamp für Auszubildende ein. Dieses Mal wird das Event unter dem Motto „Gipfelstürmer“ Mitte Februar im Chiemgau stattfinden. Damit unterstreicht Hager erneut die Bedeutung der Nachwuchsförderung. Anbei übersenden wir Ihnen eine Pressemeldung zu den Vorbereitungen und Anmeldungen der Veranstaltung.

Vorteile der Innungsmitgliedschaft...

1. all in com

Seit Mitte November steht das iPhone 4 in 3 Netzen zur Verfügung. Neben T-Mobile wird das iPhone ebenfalls von Vodafone und o2 vermarktet. Jeder Netzbetreiber bietet dazu eigene Tarife an. Anbei finden Sie eine einfache Übersicht.

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2. Telekom Deutschland GmbH
Durch den Rahmenvertrag 57504 mit der Telekom Deutschland GmbH haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, exklusive Sonderkonditionen in folgenden Bereichen in Anspruch zu nehmen: MOBILFUNK, FESTNETZ, INTERNET

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