Ihre Innung begrüßt Sie auch in dieser Woche zu einer neuen Newsletter-Ausgabe, die aktuelle Informationen und interessante Themen für Sie bereit hält.
Mit freundlichen Grüßen
Elektro-Innung Berlin
Landesinnung für Elektrotechnik
Anbei erhalten Sie einen Formularvorschlag nebst umfangreichen Erläuterungen zur Unternehmererklärung nach § 26 a EnEV 2009. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Vorschlag von Bundesebene handelt, den wir grundsätzlich für im gesamten Bundesgebiet anwendbar halten. Nichts desto trotz kann es vorkommen, dass Landesregierungen in Ihren Durchführungsverordnungen zur EnEV andere Vorgaben zur Unternehmererklärung gemacht haben. Nach unserer Auffassung sind die Länder nur befugt, dass Verfahren für die Überwachung zu regeln, nicht aber Vorgaben zum Inhalt der Unternehmererklärung zu machen. Es kann aber natürlich aus verschiedenen Gründen im Landesinnungsverband die Entscheidung getroffen werden, den Ländervorgaben zu folgen. Sollten Sie Rückfragen zu diesem Thema haben, so steht Ihnen Herr Neuhäuser (ZVEH) gerne zur Verfügung (Telefon: 069 247747-30, E-Mail: a.neuhaeuser@zveh.de).
Die neue VOB 2009 liefert Gesprächsstoff: Seit Monaten ist ungewiss, wann diese tatsächlich in Kraft tritt. Die endgültige Fassung der VOB/A liegt schon seit Anfang Juni 2009 vor. Weil jedoch der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen VOB auch von der VOL abhängt und weil VOB und VOL bislang immer zeitgleich durch die Vergabeverordnung in Kraft gesetzt worden sind, mußte mit Verzögerungen gerechnet werden. Hinzu kam die Bundestagswahl im September 2009 und die politischen Nachwirkungen dazu.
Die VOB 2009 ist beschlossen und wurde am 15.10.2009 im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht. Mit Blick auf das bereits mehrfach zitierte Urteil des BGH zum Verlust des sog. VOB-Privilegs gegenüber Verbrauchern muss der „Bauhandwerker“ nun noch genauer prüfen, gegenüber welchem Vertragspartner er die VOB/B als Vertragsgrundlage vorlegt. Der ZVEH berichtete. Im Problemfall (im Rechtsverhältnis gegenüber einem Verbraucher, nur hier) gibt es vom ZVEH ein neues Vertragsmuster, einen Bauvertrag ohne VOB-Bezug. Hier können Sie bestellen: c.schiewe@zveh.de. Der ZVEH beliefert die organisationsangehörigen Innungsbetriebe der Elektrohandwerke kostenfrei.
Zur VOB 2009 selbst: Teil A wurde stark vereinfacht, Teil B geändert und ebenso eine Anzahl von ATV-Texten im Teil C geändert. Die elektrorelevanten ATV-Texte im Teil C, DIN 18 382, DIN 18 384, DIN 18 385 und DIN 18 386 blieben allerdings unverändert.
Als ersten Schritt in die richtige Richtung wertet der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt/Main, die jüngste Entwicklung in den Verhandlungen über die Änderung der Einspeisevergütung von Strom aus Dachsolaranlagen: „Das könnte den Handwerksbetrieben wieder etwas mehr Planungssicherheit in den Gesprächen mit den Kunden geben. Das war ein wichtiges Ziel“, sagt Ingolf Jakobi, Hauptgeschäftsführer des ZVEH. Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung vom 10. Februar 2010...
Beiliegend übersenden wir Ihnen die Unterlagen zum Branchenabkommen "Elektro" mit Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Der Weg über das Anmeldeportal zum Händler vor Ort, der Weg zur verbindlichen Bestellung, bleibt unverändert (siehe Hinweisblatt).
In der letzten Zeit sind bei uns vermehrt Anfragen eingegangen, bei denen Betriebe gesucht wurden, die Arbeiten in den Bereichen Wärmepumpe und/oder Photovoltaik durchführen. Um diese Anfragen gezielter beantworten zu können, möchten wir unsere Stammdaten diesbezüglich auf den neusten Stand bringen. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns angefügten Fragebogen ausgefüllt zurücksenden.
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