liebe Lesende,
es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:
Online-Seminar am 5. Juli: So geht wirkungsvolles Azubi-Bonding, Hinweise zur 300 Euro Energiepauschale, Information über das Umsetzungsgesetz zur europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie, Aktualisiertes ZDH-Praxis Recht zu Steigerungen von Material-, Rohstoff- und Energiekosten, Preissteigerungen bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben, Notfallplan Gas – Daten und Fakten zur Alarmstufe, Melden Sie uns Ihre freien Ausbildungsplätze!
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Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
Vielleicht haben Sie das auch schon erlebt: Der Ausbildungsvertrag ist abgeschlossen, noch ein paar Monate gehen ins Land, der erste Ausbildungstag ist da, doch Ihr Azubi nicht! Bewerber:innen haben in Zeiten des Fachkräftemangels die Wahl und die nutzen sie auch. Ein wichtiges Kriterium ist das Empfinden, ob man sich bei einem Betrieb gut aufgehoben und sicher fühlt.
Im Webinar erfahren Sie, wie Sie mit einem strukturierten Pre- und Onboarding, zukünftige Auszubildende an Ihr Unternehmen binden und langfristig in Ihrem Unternehmen halten.
Termin:
Dienstag, 5. Juli 2022
15:00 bis 16:30 Uhr
Steigende Energiepreise machen den Deutschen zu schaffen. Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, gewährt die Regierung allen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Diese Spielregeln müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben der bis zum 2. August 2022 in nationales Recht zu überführenden EU-Vereinbarkeitsrichtlinie. Er beinhaltet Vorschriften, die Eltern und pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern sollen:
> Arbeitgeber, die einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen wollen, haben die Ablehnung künftig zu begründen.
> In Kleinbetrieben, in denen bisher kein Anspruch auf Pflegezeit (aktueller Schwellenwert: idR. bis zu 15 Beschäftigte) oder Familienpflegezeit (aktueller Schwellenwert: idR. bis zu 25 Beschäftigte) besteht, sollen Beschäftigte die Möglichkeit bekommen, im Wege eines Antragsverfahrens eine Pflege- oder Familienpflegzeitgesetz zu vereinbaren – im Gegensatz zum bestehenden Anspruchsverfahren in Unternehmen oberhalb der Schwellenwerte. Arbeitgeber werden verpflichtet, den Antrag innerhalb von vier Wochen zu bescheiden. Im Falle einer Ablehnung muss diese begründet werden. Während einer solchen Freistellung gilt u.a. ein besonderer Kündigungsschutz für die Beschäftigten.
> Beschäftigte, die der Ansicht sind, aufgrund der Beantragung oder Inanspruchnahme ihrer Rechte als Eltern oder pflegende Angehörige benachteiligt worden zu sein, sollen sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden können.
Das ZDH-Praxis Recht zum Thema Kostensteigerungen wurde aktualisiert zum Thema Steigerungen von Material-, Rohstoff- und Energiekosten.
>>> Formblatt 225a: Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1
>>> Hinweis zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel nach Formblatt 225a
Die Bundeserlasse des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wurden zuletzt bis Ende des Jahres verlängert und modifiziert. Diese betreffen die Beschaffung von Bauleistungen beim Bundeshoch- und Verkehrswegebau.
Nunmehr hat auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Hinweisschreiben zum Umgang mit Preissteigerungen bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben herausgegeben (siehe verlinktes Dokument). Das Schreiben greift bereits bekannte Ausführungen zu Instrumenten der Vertragsanpassung (Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB und Veränderung von Verträgen nach § 58 BHO) nochmals auf und gibt Hinweise zur Anwendung von § 132 GWB. Zudem stellt das Schreiben noch einmal klar, dass bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben Preisgleitklauseln grundsätzlich nur sehr dosiert und nicht flächendeckend anzuwenden sind.
Der Bundeswirtschaftsminister hatte Ende vergangener Woche die Alarmstufe ausgerufen. Diese zweite Stufe des Notfallplans Gas wurde u.a. aufgrund der drastisch verringerten russischen Gaslieferungen durch die Ostsee-Pipeline Nordstream 1 notwendig. Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet, massive Preisentwicklungen auf dem Gasmarkt aber sind zu erwarten.
Im hier verlinkten Dokument finden Sie die wichtigsten Daten und Fakten zum Notfallplan Gas und zu den Auswirkungen der Alarmstufe zusammengefasst.
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Tel.: 030 859558-30
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