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Sehr geehrte Damen und Herren,


wir begrüßen Sie herzlich zu einer neuen Ausgabe unseres aktuellen und informativen Newsletters.


Mit besten Grüßen

Ihr Landesinnungsverband
Elektrotechnische Handwerke Berlin/Brandenburg

Umsatzsteuer - Neue Regeln zur Rechnungsstellung treten in Kraft

Der ZDH weist mit Schreiben vom 5. Juli 2013 -RS IV 13075- auf die neuen Regeln zur Rechnungsstellung hin, die zum 30. Juni 2013 in Kraft getreten sind. Wir haben das Schreiben als Anlage beigefügt und bitten um Kenntnisnahme.

Sondernutzung von Straßenland jetzt ONLINE beantragen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat kürzlich angekündigt, dass nunmehr das neugeschaffene Internetportal ERNA Online (Ereignisse im Nebennetz administrieren) Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Sondernutzung von Straßenland beschleunigen soll. Zielgruppe für die Verfahrensbeschleunigung via Internetportal sind all jene Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks, die von den Bezirksämtern bereits eine sog. Rahmenanordnung für das untergeordnete öffentliche Straßennetz für wiederkehrend erforderliche Geräteaufstellungen erteilt bekamen.

Handwerkerregelung im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Verstärkte Hinweise von Fahrschulen zu Weiterbildungsvorschriften nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) haben bei Handwerksbetrieben in letzter Zeit wieder zu Verunsicherungen geführt.

Workshop: Neue Dienstleistungen und Förderungen für Arbeitgeber

Zur Information über die neuen Dienstleistungen und Förderungen sowie zur branchenspezifischen Ausgestaltung der Beteiligung von Betrieben will die Regionaldirektion über einen Workshop in den direkten Dialog mit den Mitgliedsverbänden und Mitgliedsinnungen der UVB und deren interessierten Betrieben eintreten. Sie sind herzlich zu diesem Workshop eingeladen. Termin: Donnerstag, 29. August 2013. Alle Informationen zur Veranstaltung sowie das Anmeldeformular haben wir im Folgenden für Sie hinterlegt.

Vorteile der Innungsmitgliedschaft


CITROËN Deutschland GmbH

Wir haben bereits über die Verlängerung unseres Rahmenabkommens mit CITROËN informiert.

Heute weisen wir insbesondere darauf hin, dass es sich beim PKW-Modell C-Zero um ein Elektrofahrzeug handelt.
Innungsmitglieder erhalten beim Neuwagenkauf für dieses E-Fahrzeug 9,0 % Preisnachlass.

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