Quelle: BDA Rundschreiben II/149/12 vom 24. August 2012
Die BDA hat den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der den Wechsel zum neuen Rundfunkbeitrag festgelegt hat, bereits im Jahr 2010 sehr kritisch begleitet und Nachbesserungen gefordert. Gemeinsam mit zahlreichen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, insbesondere den Landesvereinigungen der Arbeitgeberverbände, konnten wir so Verbesserungen zugunsten der Wirtschaft durchsetzen, so z. B. bei der Belastung kleinerer Unternehmen, bei der Verbeitragung von Firmenwagen und bei der Berücksichtigung von Auszubildenden. Unsere Argumente aus dem Jahr 2010, die wir in Anhörungen auf Bundes- und Landesebene gegen den neuen Beitrag angeführt haben, finden Sie unter www.arbeitgeber.de > Themen A-Z > Rundfunk.
Aktuell erhalten wir vermehrt Anfragen zu dem neuen Beitragsmodell.
Einen Überblick hierzu können Sie dem anliegenden Leitfaden der GEZ entnehmen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de > Unternehmen/Institutionen.
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