In Zeiten von IT, Gebäudetechnik, Energieeffizienz und E-Mobilität ist ein neues Zeitalter für die E-Handwerke angebrochen. Mitgliedsbetriebe, die sich jetzt entscheiden auf die E-Marke umzusteigen und den Markenvertrag auszufüllen, erhalten entscheidende Vorteile im Wettbewerb von heute. Ob Fortbildung, Geschäftsdrucksachen, Firmenauftritt oder Internetpräsenz: Die E-Marke sorgt für einen zeitgemäßen Auftritt. »Kurz gesagt: Diese Marke macht den Meister!
Im neuen Marketing-Pool der Arge Medien erhalten E-Marken-Betriebe zum Beispiel Ideen und Vorlagen für Geschäftsdrucksachen. Zudem kann man sich mit dem Web-Konfigurator seine eigene Internetpräsenz aufbauen oder man bedient sich der Bilddatenbank und nutzt die neuen Fotos im Stil der E-Marke zum eigenen Marketing. Neu sind auch die Schulungsvideos.
Am besten, Sie loggen sich mit den Ihnen bekannten Zugangangsdaten bei der Arge Medien ein, um sich einen Überblick des umfangreichen Angebotes zu verschaffen. Sie haben Ihre Zugangsdaten verlegt? Kein Problem, senden Sie bitte eine kurze E-Mail an: info@eh-bb.de.
Eine Übersicht der für Sie zur Verfügung stehenden Werbemittel haben wir im Folgenden hinterlegt...
Sie sind noch kein E-Marken-Betrieb, möchten aber auch von dem Leistungsangebot profitieren?
Wir weisen darauf hin, dass ab sofort Plaketten mit den neuen Jahreszahlen verfügbar sind. Anbei erhalten Sie den neuen E-Check-Plakettenbestellschein.
Störstrahlenmessung
Der ZVEH hat ein Schreiben an die Betreiber von Kabelanlagen verfasst, das wir Ihnen auf diesem Wege übermitteln. Wir bitten Innungsmitglieder, die sich als Kabelnetzbetreiber betätigen, den beigefügten Antwortbogen bis zum 27.01.2012 an den ZVEH zurückzusenden.
Neuer Flyer „Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung“
Die Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung wurden mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 deutlich vereinfacht. Ein aktueller ZDH-Flyer informiert über die umfassenden Erleichterungen und erklärt, wann das Finanzamt die elektronische Rechnung als ordnungsgemäß und damit als zum Vorsteuerabzug berechtigend anerkennt und eine Außenprüfung nicht zu Steuernachzahlungen führt.
Insolvenzrechtsreform verabschiedet
Der Bundesrat hat am 27.10.2011 die erste der geplanten drei Stufen der Reform des Insolvenzrechts beschlossen: Künftig wird die Sanierung von angeschlagenen Unternehmen erleichtert. Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schieflage, sollte es frühzeitig handeln, denn das Gesetz beinhaltet ein Schutzschirmverfahren, mit dem Firmen drei Monate vor dem Zugriff ihrer Gläubiger geschützt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Zahlungsunfähigkeit nur droht aber noch nicht eingetreten ist. Diese Zeit kann und sollte das Unternehmen dann nutzen, um in Eigenverantwortung ein Sanierungsplan zu erarbeiten und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Tritt während der sogenannten Schutzschirmphase dennoch die Zahlungsunfähigkeit ein, dann muss das Unternehmen nicht in das herkömmliche Insolvenzverfahren wechseln. Infolge der Reform soll auch der Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters gestärkt werden. Künftig kann der Gläubigerausschuss an der Bestellung des Insolvenzverwalters mitwirken. Geblieben ist allerdings das Vorrangrecht der öffentlichen Hand bei offenen Forderungen gegenüber privaten Gläubigern. Die zweite Stufe wird schwerpunktmäßig die Verbraucherinsolvenz betreffen. Ein entsprechender Referentenentwurf wird zeitnah erwartet.
»PEUGEOT - Neue Konditionen
Durch die neue Rahmenvereinbarung zwischen Peugeot Deutschland GmbH und dem Arbeitskreis Berliner Innungen profitieren Innungsmitglieder beim PEUGEOT-Neuwagenkauf* ab sofort von neuen Konditionen.
Vattenfall - Information zu Strompreisen in Berlin ab 2012
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass die Vattenfall Europe Sales GmbH zum 1. Januar 2012 für alle Privat- und Gewerbekunden in Berlin die Strompreise anpasst. Die Bundesregierung hat im Sommer den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Diese Energiewende ist eine zentrale Aufgabe für Deutschland, die Energiebranche und uns alle. Der Anteil an umweltfreundlich erzeugtem Strom z.B. aus Wind und Sonne, nimmt noch weiter zu. Vattenfall unternimmt große Anstrengungen, die Kosten für seine Stromkunden so gering wie möglich zu halten. Durch die stärkere Nachfrage nach Ökostrom stehen die Stromnetze vor großen technischen Herausforderungen. Die steigenden Kosten für die Nutzung der Netze und die Beschaffung von Strom sowie die anhaltend hohen Ausgaben für die Förderung erneuerbarer Energien in Form einer gesetzlichen Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) sind die wesentlichen Gründe, warum wir unsere Preise im kommenden Jahr leider nicht stabil halten können. Zum 1. Januar 2012 erhöht sich daher der Verbrauchspreis für Privat- und Gewerbekunden. Der monatliche Grundpreis bleibt weiterhin stabil. Für die Mitglieder der Innungen ändern sich für ihren Einzelvertrag im Rahmen der „Sondervereinbarung Innungen“ die Preise wie vertraglich vereinbart erst nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit des Einzelvertrages. Der feste Preisabstand zu den Standardprodukten in Höhe von 0,5 Cent/kWh (Netto) bleibt für Ihre Mitglieder selbstverständlich weiterhin erhalten.
Für Sie haben wir dieser E-Mail folgende Unterlagen beigefügt:
»"Infoblatt Innungen"
»"Auszug aus der Sondervereinbarung Innungen“ mit allen neuen Preisen
»"Auftragsformular" für Innungsmitglieder mit neuen Preisen