herzlich willkommen zur zweiten Ausgabe unseres aktuellen und informativen E-Mail-Rundschreibens in diesem Jahr.
Ihre Elektro-Innung Berlin
-Landesinnung für Elektrotechnik-
»Kurzarbeitergeld (Kug): 12-monatige Bezugsfrist im Jahr 2011 und Wegfall der Unternehmensklausel zum Jahreswechsel ohne Vertrauensschutz
Die Bezugsfrist für Kug beträgt für Neueintritte im nächsten Jahr 12 Monate. Ab dem 1. Januar 2011 werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge nur noch erstattet, wenn im jeweiligen Betrieb die sechsmonatige Wartezeit eigenständig erfüllt wurde. Anliegend erhalten Sie die "Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld" in der heute im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung (BGBI. 2010, Nr. 62, S. 1823). Mit dieser Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird die Bezugsfrist für Kug für Fälle, in denen der Anspruch auf Kug in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 entsteht, auf 12 Monate verlängert.
(Quelle: E-Mail des ZVEH vom 29.12.2010)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Mindestentgelt-Tarifvertrages am 1. Januar 2011 erhalten Sie im Anhang die überarbeitete Fassung des entsprechenden ZVEH-Merkblattes. Veränderungen im Tarifvertrag sowie die Beratungspraxis mit anfragenden Mitgliedsbetrieben, Hauptzollämtern, Rentenversicherungsträgern und Zeitarbeitsunternehmen bedingten verschiedene Änderungen und Ergänzungen, durch welche das Merkblatt (ohne Anhang) leider auf 7 Seiten angewachsen ist. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass manche Aspekte nicht oder zu knapp angesprochen wurden. Für entsprechende Anmerkungen bzw. Korrekturhinweise ist der Unterzeichner daher sehr dankbar.
Im Januar wird dann die Neufassung des Merkblattes auch wieder zum Herunterladen auf den ZVEH-Internetseiten bereitgestellt.
Vielleicht gibt es bis dahin schon eine erste Resonanz. Vorerst verbleibt mit allen guten Wünschen für ein privat wie geschäftlich erfolgreiches und vor allem gesundes 2011.
Ihr Herbert Brichta
- Referat für Tarif- und Sozialpolitik -
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)| Lilienthalallee 460487 Frankfurt am Main | Telefon: 0 69 / 24 77 47 - 51 | Telefax: 0 69 / 24 77 47 - 59 | ePost: h.brichta@zveh.de
Betriebliche Beauftragte - Welcher Betrieb benötigt wen?
Zu diesem Thema wurde vom Zentralverband des Deutschen Elektrohandwerks, ZDH, ein Merkblatt veröffentlicht, das über folgenden Link aufgerufen werden kann.
»17. Februar 2011 - Informationsveranstaltung
„Nachhaltige Sanierung im Bestand mit Bauwerksmodellen“
Building Information Modeling (BIM) - mit modernen CAD-Lösungen ohne Stress zu hoher Qualität und Zukunftssicherheit (Werkzeuge, Partner und Beispiele aus der Praxis)
Die Veranstaltung im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin wird dem Berliner Bau- und Ausbaugewerbe einen ersten aktuellen Eindruck von den vielfältigen BIM-Möglichkeiten vermitteln.
»Firmenticket des Verkehrsbundes Berlin-Brandenburg
Längst hat das Zuviel an Auto die Mobilität der „Individualfahrer“ eingeschränkt. Der tägliche Wahnsinn: Verstopfte Straßen, Autolawinen zur Rushhour und gestresste Autofahrer sind das Ergebnis dieser Entwicklung und das mit steigender Tendenz. Verzichten Sie auf Stress, Stau und Parkplatzsuche!! – Bieten Sie Ihren Mitarbeitern das Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg an. Im Folgenden haben wir das Infoblatt zur Rahmenvereinbarung hinterlegt, dem Details zum Angebot und den Inhalten entnommen werden können.