Wir haben davon Kenntnis erlangt, dass in letzter Zeit u.a. viele Handwerksbetriebe Formularvertragsanschreiben der Fa. „United Lda – Fachregister Wirtschaft und Unternehmen, Av. Joao Crisostomo 38, P-1050-127 Lissabon, Fon 00351211148777, www.registerwu.de, NIPC: 508 829 402“ erhielten. Darin wird die Vorstellung einer angeblich turnusgemäßen Kontrolle der beim „Fachregister“ gespeicherten Grunddaten des angeschriebenen Unternehmens erweckt. Es wird nach umfassenden Unternehmensdaten gefragt. Sollte eine rechtzeitige Gültigkeitsbestätigung ausbleiben, wird vorgegeben, dass die vermeintlich gespeicherten Unternehmensdaten demnächst gelöscht würden. Es entsteht zudem der Eindruck, dass es sich vermeintlich um eine kostenlose Eintragung bzw. kostenlose Korrektur einer bereits bestehenden Eintragung handele. Dies ist unzutreffend. Tatsächlich liegt in der unterschriebenen Rücksendung des Formularvordrucks ein erstmaliger und kostenpflichtiger Vertragsschluss über eine Eintragung in Höhe von EUR 1011 zzgl. MwSt pro Jahr. Eine solche - zusätzliche - Eintragung in das sog. „Fachregister Wirtschaft und Unternehmen“ ist rechtlich und wirtschaftlich nicht erforderlich. Daher wird zurzeit von der Wettbewerbszentrale geprüft, ob eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht notwendig ist. Falls Ihnen ein solches Schreiben ebenfalls zugehen sollte, bzw. bereits zugegangen ist, empfehlen wir Ihnen dringend, hierauf nicht zu antworten. Sie erleiden hierdurch keinerlei Nachteile. Sollten Sie allerdings bereits auf das o.g. Schreiben geantwortet haben, indem Sie z.B. den Eintrag im „Fachregister Wirtschaft und Unternehme“ im Internet aktualisiert oder das angefügte Formblatt ausgefüllt zurückgesandt haben, ist bereits ein Vertrag über ein Jahr zustande gekommen ist. Es besteht dann für Sie eine Zahlungspflicht des Betrages von 1011 € zzgl. MwSt.. In diesem Fall bleibt Ihnen nur, drei Monate vor Ablauf des Jahresvertrages zu kündigen, um eine automatische Verlängerung des Vertrages zu vermeiden. Ansonsten kann man versuchen den Vertrag nachträglich anzufechten. Der Wettbewerbszentrale liegt dieses Angebotschreiben bereits vor. Es wird geprüft, ob hier eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ausgesprochen werden kann.
Quelle: Newsletter der Handwerkskammer Berlin / Aktuelles Nr. 85 / 28.07.2011
BMWi und BMAS haben die Einstellung des ELENA-Verfahren bekanntgegeben. Als Gründe wurden die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur und Bedenken beim Datenschutz genannt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben in einer Presse-Information die schnellstmögliche Einstellung des ELENA-Verfahrens mitgeteilt. Die bisher gespeicherten Daten sollen gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entbunden werden. Als Hauptgründe für den Stopp von ELENA führen BMWi und BMAS vor allem die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur sowie datenschutzrechtliche Bedenken an. Da die Betriebe zur Meldung der ELENA-Datensätze gesetzlich verpflichtet sind, wird das BMWi in Kürze einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bestätigt, dass Unternehmen nicht mit Nachteilen rechnen und folglich auch keinen Bußgeld-Bescheid befürchten müssen, wenn diese ab sofort ELENA-Meldungen nicht mehr abgeben. Die Kehrtwende bei ELENA ist ein Rückschlag für die Unternehmen, die ihrerseits in den vergangenen 18 Monaten ihren Meldepflichten regelmäßig nachgekommen sind. Speziell für kleine Handwerksbetriebe brachte die ELENA-Einführung erhebliche Belastungen mit sich, da zahlreiche Daten per Hand eingepflegt werden mussten. Nun bleibt die hierfür im Gegenzug erwartete bürokratische Entlastung aus, d.h. der Wegfall einer Reihe von Einkommensbescheinigungen in Papierform. Im Ergebnis hat ELENA der Wirtschaft hohen Schaden zugefügt. Dies sehen wir umso kritischer, als die unzureichende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur seit langer Zeit bekannt ist. Speziell mit Blick auf das Scheitern von ELENA ist die Politik aufgefordert, ein zukunftsorientiertes und ebenso bürokratiearmes Arbeitgeber-Meldeverfahren in der Kommunikation mit der Verwaltung einzuführen, eines, das Papier-Meldungen ablöst.