Sehr geehrte Mitglieder,
aus gegebenen Anlass müssen wir die im letzten Newsletter aufgezeigte Möglichkeit der staatlichen Förderung von Dieselfahrzeug-Umrüstungen präzisieren.
Die im Newsletter beschriebene Förderung gilt nur für „private“ „PKW“ Dieselfahrzeuge“, d.h. unter diese Regelung fallen keine LKW-Zulassungen und auch nicht Fahrzeuge, aus deren Zulassung die gewerbliche Eigentümerschaft bzw. Nutzung ersichtlich ist.
Für aufgetretene Irritationen entschuldigen wir uns.
Wir wünschen ein schönes Wochenende,
Constantin Rehlinger
Geschäftsführer