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Ihre Elektro-Innung Berlin

Neuer Entgelttarifvertrag seit 1. Januar 2025

Das Eckentgelt in der E 6 erhöht sich ab 01.01.2025 auf 18,75 €/h und in einem zweiten Schritt ab 01.01.2026 auf 19,50 €/h.

Die Entgeltgruppe E 1 beträgt ab 01.01.2025 14,41 €/h und ab dem 01.01.2026 14,93 €/h. Durch die Angleichung der Entgelthöhe in der E 1 an das bundesweite Branchenmindestentgelt kann die Entgeltgruppe E 1 in Berlin und Brandenburg wieder angewendet werden.

>>> Entgelttarifvertrag

 

Die geltenden Tarifverträge Arbeitszeit, Manteltarif, Montage, Sonderzahlungen und Azubi stehen Ihnen auf der Webseite zur Verfügung.

>>> Hier geht es zu den Tarifverträge

Ab 2025 Pflicht: Fortbildungsseminar zur Eintragungsverlängerung Installateurverzeichnis

Hiermit laden wir alle, die namentlich im Installateurverzeichnis Berlin oder Brandenburg eingetragen sind, zum zertifizierten Fortbildungsseminar ein. Ab 2025 ist für die Verlängerung der Installateureintragung die Teilnahme an einem qualifizierten Fortbildungsseminar Pflicht, ab 2026 an zwei qualifizierten Fortbil-dungsseminaren Pflicht. Diese Fortbildung ist inhaltlich speziell abgestimmt und wird in Kooperation mit Stromnetz Berlin GmbH und der Elektro-Innung Berlin durchgeführt und ist zertifiziert.

Hinweis:
Dieses Seminar kann auch von Elektronikern besucht werden, die nicht im Installateurverzeichnis eingetragen sind.

 

Zielgruppe:
Personen, die im Installateurverzeichnis eingetragen sind

Achtung:
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt! Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

 

Wir bieten zwei Termine für das Fortbildungsseminar an:

4. oder 5. März 2025

Hinweis: Bitte besuchen nur einen der beiden Termine, da sich beide Tage mit den gleichen Inhalten befassen.

 

>>> Melden Sie sich hier für den 4. März 2025 an

>>> Melden Sie sich hier für den 5. März 2025 an

BG ETEM Seminare im Februar und März

Grundseminar im Rahmen des Unternehmermodells

Montag, 3. Februar 2025

>>> Anmeldung

 

Aufbauseminar im Rahmen des Unternehmermodells - Elektrotechnik

Dienstag, 4. Februar 2025

>>> Anmeldung

 

Fortbildung im Rahmen des Unternehmermodells - Elektrotechnik

Mittwoch, 12. März 2025

>>> Anmeldung

Sachkunde für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Forderungen nach Sicherheitsbeleuchtungen in Gebäuden kommen aus dem Bauordnungsrecht, dem Arbeitsstättenrecht, dem Versicherungsrecht oder durch Anforderungen, die Anlagenbetreiber stellen.

Dies kann heute auf alle Arten von Gebäuden zutreffen, wie Wohn- und Gewerbegebäude oder auch Industrieobjekte. Für die Planung, Installation und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen existieren viele Vorgaben in elektrotechnischen, baurechtlichen und lichttechnischen Vorschriften und Richtlinien. Auch für die Wartung und Betrieb von bauordnungsrechtlich geforderten oder arbeitsschutzrechtlich notwendigen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen existieren viele Normen, Vorschriften und Richtlinien.

Diese Anlagen müssen im nunerwarteten Bedarfsfall für den vorgesehenen Zeitraum funktionieren. Dafür ist gesetzlich der Betreiber solcher Anlagen verantwortlich. Dieser kann solche Tätigkeiten an technisches Personal delegieren. Im Seminar werden die normativen Vorgaben vorgestellt und die sich daraus ergeben den technischen Maßnahmen erörtert.

 

Termin:
11. + 12. Februar 2025
08:00 – 15:00 Uhr

 

>>> Hier geht es zur Anmeldung