»Verbraucher-Informationsgesetz
Intervention vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats erfolgreich
Vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012 hatte der ZVEH gegenüber allen Landesregierungen nochmals seine Bedenken zum geplanten Verbraucher-Informationsgesetz geäußert. Auch gegenüber den Geschäftsstellen der Landesverbände ist am 6. Februar 2012 die Empfehlung ausgesprochen worden, ebenfalls noch einmal bei der eigenen Landesregierung vorstellig zu werden. Hierzu hatte der ZVEH einen Mustertext vorgelegt.
Nach der Sitzung des Bundesrates nahm der ZDH (am 15. Februar 2012) zum Vorgang Stellung: „Mit Rundschreiben vom 3. Februar 2012 hatten wir Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass zu den ohnehin vom Bundestag in die Novelle aufgenommenen Erweiterungen zusätzlich die Gefahr bestand, dass seitens des Bundesrates durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses weitere Verschärfungen zulasten der Wirtschaft in das Gesetz integriert werden könnten. Auch dank Ihres vehementen Einsatzes gegenüber den Landesregierungen konnte dies jedoch vermieden werden. Der Bundesrat hat das Verbraucher-Informationsgesetz in seiner Plenarsitzung am 10. Februar 2012 unverändert gebilligt.“
Dieser Fall zeigt aus Sicht des ZVEH erneut, dass es zu den wichtigen Verbandsaufgaben auch gehört, „Verhinderungspolitik“ zu betreiben. Zwar geht der vorliegende Gesetzestext noch immer zu weit, aber die Intervention der E-handwerklichen Organisation hat zumindest Wirkung gezeigt.
Die neue gesetzliche Regelung tritt voraussichtlich am 1. September 2012 in Kraft.
»Betriebe der öffentlichen Hand unterliegen der Umsatzsteuerpflicht Bundesfinanzhof schafft mit Urteil vom 15. Februar 2012 mehr Steuergerechtigkeit
Seit vielen Jahren fordert die gewerbliche Wirtschaft, speziell die Verbände des Bauhaupt- und der Baunebengewerbes, dass Unternehmen, die im Besitz von Städten und Gemeinden sind, ebenso Umsatzsteuer bezahlen müssen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem am 15. Februar 2012 bekanntgewordenen Urteil die Umsatzsteuerpflicht nun bestätigt. Dieses Urteil bringt neben einem Mehr an Steuergerechtigkeit auch ein Plus an Steuereinnahmen.
Bisher hatten die nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil, wenn sie wie reguläre Unternehmen am Markt agierten und komplette Baumaßnahmen abwickelten.
Werden reguläre Unternehmen aufgrund kommunaler Billigangebote vom Markt verdrängt, verliert die Kommune zu einem Gewerbesteuereinnahmen, zum anderen bedeutet das langfristig höhere Arbeitslosigkeit und damit höhere Sozialkosten. Das sollten Städte und Gemeinden bedenken und sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, so der ZDB aus Berlin.
Nachstehend halten wir wieder interessante Schulungsangebote für Sie bereit, die wir in der nächsten Zeit anbieten. Interessenten sollten sich bitte schnellstmöglich anmelden, da zum Teil nur wenige Restplätze zu besetzen sind. Vielen Dank.
Hinweis: Gern nehmen wir Ihre Anmeldung auch online entgegen!
19. März 2012 - 16:30 - 19:30 Uhr
» Betriebsübergabe erfolgreich gestalten
29. März 2012 - 09:00 - 16:30 Uhr
» Power Quality / Spannungsqualität / Netzrückwirkungen
messenger Transport + Logistik GmbH
Dieses Rahmenabkommen bietet Mitgliedern die Möglichkeit, Kurierdienstleistungen in den Bereichen Stadtkurier und Nationaler Versand zu besonders günstigen Konditionen in Anspruch zu nehmen.