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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

Foto: bbroianigo/pixelio.de

Neue Regelungen im Sinne der E-Handwerke

Der Deutsche Bundestag hat am 4. Juli das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie verabschiedet. Aus Sicht der E-Handwerke sind die neuen Regelungen erfreulich, da die Branche vor unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen geschützt wird: Es ist künftig untersagt, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren. Das Risiko von späten Zahlungen der Kunden und damit verbundenen Liquiditätsengpässen auf Seiten der Handwerksbetriebe ist damit deutlich reduziert.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat sich in seiner politischen Arbeit gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) intensiv für eine Umsetzung der Richtlinie in der nun vorliegenden Form engagiert. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke begrüßt die getroffenen Regelungen: „Der Bundestag setzt damit ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Schlechter Zahlungsmoral und unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen wird künftig ein wirksamer Riegel vorgeschoben.“ Er ist überzeugt, dass das mittelstandsfreundliche Gesetz die Situation für viele Handwerksbetriebe verbessere. Denn gerade das Handwerk müsse mit Material, Löhnen, Steuern und Sozialabgaben in Vorleistung treten und leide besonders unter den finanziellen Folgen ausbleibender Zahlungen.

Wichtig für die Unternehmen ist: Das Gesetz gilt erst für Verträge, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen geschlossen werden. Dafür muss der Bundesrat das Gesetz am 11. Juli noch billigen – was nach aktuellem Diskussionsstand erwartet werden darf – und eine Verkündigung im Bundesgesetzblatt erfolgen. Bestandsverträge werden nicht erfasst. Bestehende Dauerschuldverhältnisse müssen bis zum 30. Juni 2016 angepasst werden.

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