www.edvschmidt.de

Liebe Mitglieder

LZKMU-Flyer

Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen die Schaffung guter Arbeitsplätze mit bis zu 12.000,00 EUR.

Dabei wird das Ziel verfolgt, die KMU in der Schaffung und Sicherung neuer Arbeitsplätze zu unterstützen.

Der Zuschuss wird gezahlt, wenn eine der folgenden Förderbedingungen auf den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zutreffen:

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind oder
  • Arbeitnehmer/innen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II oder
  • Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme oder
  • Förderung von Angestellten, "Minijobbern" und Selbstständigen, wenn sie ergänzendes ALG-II beziehen (sog. Ergänzer/innen)

Die ABG Arbeit in Berlin GmbH ist Dienstleister des Landes Berlin und für den Vertrieb und die Förderung dieses Zuschusses verantwortlich.

Haben Sie Fragen zum Landeszuschuss oder zur Antragsstellung? Die ABG Arbeit in Berlin GmbH berät Sie gern und unterstützt bei der Beantragung.

»Kontakt:

Hotline: 030 28409284 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr)

E-Mail: landeszuschuss@arbeit-in-berlin.eu

Web: www.landeszuschuss-kmu.de