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Reform der Rundfunkfinanzierung: Extreme Mehrbelastungen drohen!

„Die Politik hat offenbar noch nicht bemerkt, dass hier Hunderte Euro Mehrbelastung auf das einzelne Unternehmen zukommen können - für eine Leistung, die es häufig gar nicht in Anspruch nimmt. Die Betriebe werden geschröpft. Wir fordern die Bundesländer auf, die derzeit diskutierte Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zu korrigieren“, so eine aktuelle Stellungnahme der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB; der ZVEH ist Mitglied). In Berlin fand vor wenigen Tagen eine offizielle Anhörung statt.

Die Regierungschefs der Bundesländer hatten sich am 9. Juni 2010 auf Eckpunkte für eine Reform der Rundfunkfinanzierung verständigt, die die Grundlage für die Erarbeitung eines Staatsvertrages bilden sollen. Von der neuen Rundfunkabgabe sollen alle Haushalte und Betriebsstätten, darüber hinaus Kraftfahrzeuge erfasst werden. Zudem wird für alle nichtprivaten Kraftfahrzeuge ein Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten sein.

Für einen Handwerksbetrieb mit 10 Beschäftigten und 3 Kraftfahrzeugen kämen ab 2013 Kosten in Höhe von mehr als 430,- € pro Jahr zu - anstelle von derzeit 70,- €; eine Steigerung von mehr als 600 %. Allein auf die rund 300.000 Mitgliedsbetriebe der deutschen Bau- und Ausbauhandwerke hoch gerechnet, so der Wortlaut einer Presseerklärung der BVB, sind das Mehrkosten von rund 1 Mrd. €. Hinzu kommt, dass zukünftig die Abgabe nicht pro Unternehmen erhoben werden soll (in einer Einheit betrachtet und belastet), sondern pro Betriebsstätte. Ein erheblicher bürokratischer Aufwand wäre die Folge.

Die BVB fordert daher:
Betriebe bis maximal 10 Beschäftigte ganz von zusätzlichen Belastungen freizustellen,
Betriebe mit max. 20 Beschäftigten nur mit einem Drittel des Pauschalbetrages zu belasten und
für Betriebe über 20 Beschäftigte nur einen einfachen Beitrag anzusetzen, bevor ab ca. 40 Beschäftigten eine weitere Steigerung denkbar ist.

Konkrete Beispiele für die Belastung von typischen Handwerksbetrieben,...

... in Verbindung mit den kürzlich veröffentlichten Stellungnahmen bekanntgeworden:

Bereits ein kleiner Betrieb des Elektrotechniker-Handwerks mit nur 5 Beschäftigten wird insbesondere durch das Vorhandensein von insgesamt 4 Fahrzeugen bereits mit einer Steigerungsrate der Abgabenlast um 142 % betroffen (503,- anstatt 207,- € im Jahr).

Eine mittelgroße Tischlerei mit 18 Beschäftigten in Berlin, die nur einen Standort und nur ein Fahrzeug hat, zahlt heute für zwei Radios in Werkstatt und Fahrzeug ca. 140,- € im Jahr. Im neuen System müsste das Unternehmen 2 volle Rundfunkbeiträge für die Beschäftigten und einen Drittelbeitrag für das Fahrzeug entrichten. Das entspricht 503,- € im Jahr; eine Steigerung um 260 %.

Ein Metallbau-Unternehmen mit nur einer Betriebsstätte, 12 Beschäftigten und 6 Fahrzeugen zahlt heute einen Rundfunkbeitrag von 138,- €, im neuen System jedoch 647,- €, was einer Steigerung von 368 % pro Jahr entspricht.

Ein Bauunternehmen mit ebenfalls nur einer Betriebsstätte, 21 Beschäftigten und 10 Fahrzeugen ist heute ebenfalls mit 138,- € dabei; ab 2013 müsste das Unternehmen mit einem Beitrag von 1.150 ,- € rechnen; das sind 732 % mehr.

Ein größeres Unternehmen aus der Heizungs- und Lüftungsbranche mit 2 Betriebsstätten, 160 Beschäftigten und 75 Fahrzeugen bezahlt derzeit 1.244 ,- €, nach der Neuordnung jedoch 12.514 ,- €. Das ist das Zehnfache des bisherigen Beitrags und entspricht einem Mehr von rund 900 %.