Zusammenfassung:
1. Ersatz der bisherigen Lohnsteuerkarte
2. Ausstellung von Lohnsteuer-Bescheinigungen
3. Lohnsteuer-Anmeldung 2011
Bis Januar 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren vollständig durch ein neues, papierloses Verfahren mit elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ersetzt werden. Bereits in diesem Jahr entfällt die Zusendung einer neuen Lohnsteuerkarte für den Veranlagungszeitraum 2011 an die Einkommensteuerpflichtigen. Stattdessen behält die Lohnsteuerkarte 2010 für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte 2010 daher aufzubewahren und die dort enthaltenen Eintragungen unabhängig vom Gültigkeitsbeginn einmalig auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrundezulegen. Nach dieser Übergangsphase stehen für die Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer (u.a. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, andere Freibeträge) in der sog. Elster-Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf bereit. Der genaue Starttermin für den Abruf wird vom Bundesfinanzministerium (BMF) noch bekanntgegeben.
Der Zugriff der Arbeitgeber bzw. ihrer Dienstleister im Rahmen der Entgeltabrechung erfolgt dann über das "ElsterOnline"-Portal unter www.elsteronline.de. Eine Registrierung für dieses Portal besteht in der Regel bereits heute (entweder für den Arbeitgeber selbst oder für den beauftragten Dienstleister), da für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen dieses elektronische Verfahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Vom BMF wurde das beigefügte Informationsblatt herausgegeben.
In der Übergangsphase ist mit vermehrten Fragen der Arbeitnehmer zum neuen Verfahren - auch beim Arbeitgeber - zu rechnen, da diese die gewohnte Zusendung ihrer neuen Lohnsteuerkarte erwarten. Zu empfehlen ist daher, eine Information durch den Arbeitgeber (z. B. am "Schwarzes Brett") zu veröffentlichen, damit sich die Beschäftigten bei weiteren Fragen an das zuständige Finanzamt wenden und/oder Informationen direkt über das "ElsterOnline"-Portal beziehen.
Lohnsteuerkarte – ade: „Elster Lohn II“ kommt
Arbeitnehmer fanden sie am Jahresende in unserem Briefkasten, sie wechselte jedes Jahr ihre Farbe und war für alle, die sie erhielten, eine Bestätigung dafür, dass sie am Arbeitsleben teilnahmen. Nun, nach 85 Dienstjahren, hat sie ausgesorgt – die gute, alte Lohnsteuerkarte.
Eine neue Lohnsteuerkarte, gültig für das Jahr 2011, gibt es nicht. Die alte Lohnsteuerkarte für 2010 behält übergangsweise ihre Gültigkeit!
Das alte Verfahren weicht dem elektronischen System „Elster Lohn II“, das ermöglichen soll, die Lohnsteuer zukünftig leichter und unbürokratischer zu erheben. Außerdem soll dieses Verfahren den Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Finanzamt vereinfachen. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und fragen Sie schon heute nach den Übergangsregelungen für das kommende Jahr und für die Zeit danach. Ihre Lohnbuchhaltung benötigt diese Informationen. Weitere Details sind hier veröffentlicht: www.elsteronline.de.
--------------------------------------------------------------------------------
Das BMF regelt mit Schreiben vom 23. August 2010 die Ausstellung von Lohnsteuer-Bescheinigungen und der Besonderen Lohnsteuer-Bescheinigungen durch den Arbeitgeber und gibt die Muster des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2011 und der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2011 bekannt (s. Anlagen). Das BMF weist darauf hin, dass die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln und dem Arbeitnehmer ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuer-Bescheinigung mit Angabe der Identifikationsnummer auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Es erläutert außerdem, welche Angaben unter den einzelnen Ziffern 1 bis 33 zu bescheinigen sind.
--------------------------------------------------------------------------------
Das BMF hat ebenso das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2011 bekanntgegeben.