Forderungen nach Sicherheitsbeleuchtungen in Gebäuden kommen aus dem Bauordnungsrecht, dem Arbeitsstättenrecht, dem Versicherungsrecht oder durch Anforderungen, die Anlagenbetreiber stellen.
Dies kann heute auf alle Arten von Gebäuden zutreffen, wie Wohn- und Gewerbegebäude oder auch Industrieobjekte. Für die Planung, Installation und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen existieren viele Vorgaben in elektrotechnischen, baurechtlichen und lichttechnischen Vorschriften und Richtlinien. Auch für die Wartung und Betrieb von bauordnungsrechtlich geforderten oder arbeitsschutzrechtlich notwendigen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen existieren viele Normen, Vorschriften und Richtlinien.
Diese Anlagen müssen im nunerwarteten Bedarfsfall für den vorgesehenen Zeitraum funktionieren. Dafür ist gesetzlich der Betreiber solcher Anlagen verantwortlich. Dieser kann solche Tätigkeiten an technisches Personal delegieren. Im Seminar werden die normativen Vorgaben vorgestellt und die sich daraus ergeben den technischen Maßnahmen erörtert.
Termin:
11. + 12. Februar 2025
08:00 – 15:00 Uhr
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