liebe Lesende,
es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:
Neue Tarife ab 1. Januar 2023, Rechnungsmailadresse - Bitte Rückmeldung, Arbeitgeber müssen Corona-Daten sofort löschen, Kurzarbeitergeld wegen Energiekostensteigerungen, Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), WHdI-Kooperation mit EasyPark Deutschland, Neue Konditionen NISSAN, Produktionspause E-CHECK und Jahreszahlenumstellung
Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.
Freundliche Grüße
Ihr E-HANDWERK Berlin/Brandenburg
|
|
|
Entgelt
Das Eckentgelt in der E 6 erhöht sich ab 01.01.2023 auf 17,25 € /h und in einem zweiten Schritt ab 01.01.2024 auf 18,02 €/h.
Die Entgeltgruppe E 1 beträgt ab 01.01.2023 13,40 €/h und ab dem 01.01.2024 13,95 €/h. Durch die Angleichung der Entgelthöhe in der E 1 an das bundesweite Branchenmindestentgelt kann die Entgeltgruppe E 1 in Berlin und Brandenburg wieder angewendet werden.
>>> Entgelttarifvertrag
Urlaub
Der tarifliche Mindesturlaub wurde auf 27 Arbeitstage erhöht und an die Urlaubsdauer anderer Branchen angepasst als Maßnahme zur Fachkräftegewinnung. Ab dem 2., 4., und 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit kommt jeweils ein weiterer Arbeitstag als Treueurlaub hinzu, so dass die Betriebstreue nun früher belohnt wird. Die Höchstzahl an Urlaubstagen beträgt 30 Tage.
>>> Urlaub
Die neuen Tarifverträge Arbeitszeit, Manteltarif, Montage, Sonderzahlungen und Azubi stehen Ihnen ab sofort im Mitgliederbereich der Webseite zur Verfügung.
>>> Hier geht es zu den neuen Tarifverträge |
|
Sehr geehrte Mitglieder,
um unsere Daten auf den neuesten Stand zu halten, bitten wir Sie, falls vorhanden, uns Ihre Mailadresse zu nennen, über die Sie Rechnungen bearbeiten.
Bitte schreiben Sie uns eine kurze Mail zur Info an: mail@eh-bb.de
Vielen Dank im Voraus! |
|
Immer dann, wenn jemand seinen Impfstatus oder einen Negativtest vorzeigen musste, haben Unternehmen Daten gesammelt. Nun müssen sie diese dringend wieder löschen. Darauf weisen mehrere Datenschutzbeauftragte hin – und kündigen mitunter Kontrollen an. Auch Arbeitgeber im Handwerk sammelten zahlreiche Daten zum Gesundheitszustand ihrer Mitarbeiter, um die geltenden Corona-Regeln einhalten zu können. Weil in den vergangenen Wochen aber größtenteils Maßnahmen weggefallen sind, sind auch zahlreiche Datenverarbeitungen nicht mehr nötig. Darauf aufmerksam macht die und weist Unternehmen darauf hin, die gesammelten Corona-Daten spätestens jetzt zu löschen.
>>> Lesen Sie hier weiter |
|
Steigende Inflation und Energiepreise strapazieren viele Unternehmen. Weil steigende Preise auch zu einem Rückgang in der Produktion und damit zu Arbeitsausfällen führen können, stellt sich die Frage nach Kurzarbeit. Ob aber allein steigende Preise zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld führt, ist ungewiss.
Hierzu weisen wir auf das beigefügte Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (BA) hin.
Die BA geht darin auf die Konstellationen ein, in denen Kurzarbeit wegen der gestiegenen Energiepreise in Betracht bzw. nicht in Betracht kommt, und weist darauf hin, dass Kurzarbeitergeld nicht allein wegen gestiegener Energiepreise gewährt werden kann. Notwendig ist immer ein Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht.
Bei Preissteigerung bei Energie handele es sich um ein marktübliches Ereignis und damit gerade nicht um ein unabwendbares Ereignis. Wirtschaftlich bedingte Arbeitsausfälle liegen lediglich bei konjunkturell bedingten Auftrags- oder Nachfragerückgang vor. Höhere Energiekosten sind hierfür nicht kausal und nicht im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts ausreichend.
Anders sieht es hingegen aus, wenn die Versorgung mit Gas etwa durch regulierende Maßnahmen bei der Versorgung durch die Bundesnetzagentur ausfällt. Hier handelt es sich gerade nicht um ein marktübliches Risiko. Der Betrieb muss jedoch direkt von Regulierungsmaßnahmen betroffen sein und in der Anzeige des Kurzarbeitergeldes genau darlegen, dass die direkte Betroffenheit vorliegt und für den Arbeitsausfall ursächlich ist. Unter Beachtung der weiteren Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes, kann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen.
>>> Hier finden Sie das Merkblatt |
|
> Geschäftliches Parken per App: Starten, stoppen & verlängern - von überall > Ohne Kleingeld & Stress: Überzahlung und eiliges Nachlösen gehören der Vergangenheit an > FIND-Funktion erleichtert die Parkplatzsuche in ausgewählten Städten > In mehr als 20 europäischen Ländern und 2.200 Städten, über Grenzen hinweg > Parkkosten gebündelt und übersichtlich, in einer Rechnung > Verwendung auf dem Desktop, Smartphone oder direkt aus dem Bordsystem des Fahrzeugs
Als Innungsmitarbeiter*in oder Mitgliedsunternehmen einer Innung erhalten Sie über den Innungsverbund WHdI e.V. einen Rabatt von 10% auf die einmalige Anmeldegebühr und die Grundgebühr. Alle Preise zzgl. MwSt.
>>> Lesen Sie hier weiter
Innungsvorteil nutzen: Alle Anfragen per Mail an
Franziska Meyer (WHdI) fm@whdi.de
|
|
|
Die Sonderkonditionen unseres Rahmenabkommens mit der NISSAN CENTER EUROPE GmbH sind aktualisiert worden. Nur Innungsmitglieder sind berechtigt diese Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen. Diese Konditionen sind gültig vom 01.10.2022 – 31.12.2022. Die Zulassung kann später erfolgen.
>>> Lesen Sie hier weiter
Haben Sie Fragen zu unseren Rahmenabkommen und Konditionen? Kontaktieren Sie gerne:
Regina Niehls rn@eh-bb.de 030 859 558 32 |
|
Die E-CHECK Produktionspause findet statt vom 23.12.2022 bis einschließlich 06.01.2023.
Ab dem 05.12.2022 können Plaketten beginnend mit dem aufgedruckten Jahr 2023 bestellt werden.
Falls Sie nach dem 05.12.2022 noch Plaketten beginnend mit dem aufgedruckten Jahr 2022 benötigen, bitten wir Sie dies auf Ihrer Bestellung zu vermerken.
>>> Bestellen Sie hier die E-CHECK Plaketten
|
|
|
|