Mittlerweile haben viele Betriebe die Kurzarbeit beendet. Die Arbeitsagentur führt daher nunmehr verstärkt Abschlussprüfungen in den Betrieben durch, die die Kurzarbeit beendet haben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Leistung auch in der korrekten Höhe ausgezahlt wurde.
Bereits im Januar und August 2021 hat die Agentur darüber informiert, welche Unterlagen die Betriebe dafür an uns übersenden müssen. Der Agentur ist bewusst, dass hierdurch für die Betriebe ein zusätzlicher Aufwand entsteht, der jedoch leider nicht zu vermeiden ist. Dafür bitten wir um Verständnis - die BA setzt alles daran, so aufwandsarm wie möglich vorzugehen, vor allem mit der Möglichkeit der digitalen Übersendung.
Um die Abschlussprüfungen für beide Seiten so effizient wie möglich zu gestalten, sind folgende Punkte ganz wesentlich:
1. Jedem Betrieb wird in einem Schreiben individuell mitgeteilt, zu welchem Termin welche Unterlagen, für welche Zeiträume und für welche Mitarbeiter übersandt werden müssen. Die infrage kommenden Unterlagen haben wir am Ende der E-Mail noch einmal exemplarisch aufgeführt.
2. Die Unterlagen für die Abschlussprüfung können einfach, komfortabel und vor allem datengeschützt, ohne vorherige Registrierung unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen hochgeladen werden. Dies erspart Zeit, Kopieraufwand und Portokosten.
3. Die angeforderten Unterlagen sollen von den Betrieben bitte vollständig und termingerecht übersandt werden. Wenn dies nicht (rechtzeitig) möglich sein sollte, ist eine Mitteilung erforderlich. Ansonsten ergibt sich daraus folgende Konsequenz: Das Kurzarbeitergeld und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge müssten in voller Höhe von den Betrieben zurückgezahlt werden, wenn die notwendigen Nachweise für die erfolgten Leistungszahlungen nicht übersandt und somit das Erfüllen der Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld nicht belegt werden.
Für die Beantwortung häufig auftretender Fragen rund um das Thema Abschlussprüfungen steht Ihnen und den Unternehmen unsere FAQ unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/abschlusspruefung-kurzarbeit zur Verfügung. Die Unternehmen haben natürlich außerdem die Möglichkeit ihren Operativen Service über die bekannten Kontaktdaten zu erreichen.
Rückfragen können Sie gern an folgende E-Mail-Adresse senden:
Berlin-Brandenburg.Geldleistungen@arbeitsagentur.de |