Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
> Bundesweit 3G in ÖPNV und am Arbeitsplatz
Es wird bundesweit 3G an der Arbeitsstätte (wo physischer Kontakt möglich ist), im ÖPNV und Fernverkehr gelten. D.h. jeder der 3G nicht einhält, also weder getestet noch geimpft noch genesen ist, und mit dem ÖPNV fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Kontrolliert wird im ÖPNV und Fernverkehr stichprobenartig.
Zusätzlich hierzu erhalten Arbeitgeber ein Auskunfts- und Kontrollrecht, d.h. der Impfstatus eines Arbeitnehmers darf geprüft werden.
> Homeoffice-Pflicht
Arbeitgeber müssen bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anbieten.
Die Regelungen gelten bundesweit ab Mittwoch, 24. November 2021.
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