Sehr geehrte Mitglieder,


liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Technische Schulungen im Herbst, ZVEH: Imagekampagne der E-Handwerke – ab 1. Oktober auch im TV präsent, vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung im BGBl veröffentlicht - FAQ der BDA aktualisiert, Gerichtsurteil: Arbeitgeber darf Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen, das Lieferkettengesetz ist da, nur eine Karte für alle Ladestationen

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Technische Schulungen im Herbst - Noch freie Plätz verfügbar!

Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Termin, um zur Anmeldung zu gelangen:

 

>>> Rechtssicheres Prüfen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten
3. November 2021

>>> E-Mobilität Fachbetrieb
25. + 26. November 2021

ZVEH: Imagekampagne der E-Handwerke – ab 1. Oktober auch im TV präsent


Im Frühjahr 2021 startete die neue Kampagne der E-Handwerke „Das ,E‘ macht die Zukunft.“. Herzstück ist ein Imagefilm, in dem sich alles um den Beitrag der E-Unternehmen zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit dreht. Ab 1. Oktober und bis Ende November sind Clips aus dem Film im Fernsehen zu sehen – und erreichen dort genau die richtige Zielgruppe.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung im BGBl veröffentlicht - FAQ der BDA aktualisiert

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung ist am 28. September 20021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt heute in Kraft. Die BDA hat aus diesem Anlass die FAQ zum Kurzarbeitergeld aktualisiert.

 

>>> Lesen Sie hier die Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung

>>> Lesen Sie hier den FAQ zum Kurzarbeitergeld

Gerichtsurteil: Arbeitgeber darf Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

Das Landesarbeitsgericht München bejahte vor Kurzem mit Urteil vom 26.8.2021 (Aktz. 3 SaGa 13/21) das Recht des Arbeitgebers, die Rückkehr der im Homeoffice arbeitenden Mitarbeiter zum Betriebssitz anzuordnen.

Die vorübergehende Erlaubnis wegen der Coronakrise zeitweilig vom Homeoffice aus zu arbeiten, begründe keine Vertragsänderung über den Arbeitsort, so die Richter. Ein derartiger Anspruch ließe sich auch nicht aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung herleiten, da die Verordnung kein subjektives Recht der Arbeitnehmer auf Homeoffice begründe. Auch die „allgemeine“ Gefahr, sich auf dem Weg zur Arbeit mit Covid-19 anzustecken oder das allgemeine Infektionsrisiko am Arbeitsort stünden einer Verpflichtung zum Erscheinen im Büro nicht entgegen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Das Lieferkettengesetz ist da

Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist Ende Juli 2021 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, sich intensiver mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen in der Wertschöpfungskette auseinander zu setzen.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Nur eine Karte für alle Ladestationen

Fahrer von Elektroautos sollen künftig überall mit Debit- oder Kreditkarten bezahlen können. Der Bundesrat stimmte am 17. September für die neue Ladesäulenverordnung.

 

>>> Lesen Sie hier weiter