Sehr geehrte Mitglieder,


liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Lockerungen für die Länder Berlin und Brandenburg, E-Mobilität Fachbetrieb Schulung am 23. und 24. September, Online-Veranstaltung zu Mieterstrom am 9. Juni, ArGe Info: Neue E-Markenkampagne, BG ETEM: Neue Checklisten und Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen, Vorteile für Innungsmitglieder: IKK BB - Berufsstart ist auch Versicherungsstart, VDE Rabatt

 

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Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Lockerungen in Berlin ab 4. Juni

Der Senat hat sich am 01. Juni 2021 auf folgende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021.

 

Kontaktbeschränkungen:
> Kontaktbeschränkungen drinnen 6 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
> Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:
> Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
> Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)
> Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte
> Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen mit bis zu 50 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen, Testpflicht ab 11 Personen
> Singen in geschlossenen Räumen nach Maßgabe Hygienerahmenkonzept zulässig

Einzelhandel:
> Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht
> Flohmärkte und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen

Gastronomie:
> Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht
> Gastronomie außen ohne Testpflicht

Hotels:
> Touristische Übernachtungen möglich ab 11. Juni, Testpflicht

 

>>> Weitere Lockerungen, z.B. im Bereich Kultur, Freizeit und Sport, finden Sie hier

 

Die jeweils aktuell gültige Infektionsschutzverordnung finden Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens immer

> hier für Berlin

Land Brandenburg: Lockerungen ab 3. Juni

Erleichterungen für Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport

Ab dem 3. Juni 2021 können sich unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln wieder mehr Menschen treffen: bis zu zwei Haushalte (ohne Personenbegrenzung) oder bis zu zehn Personen (höchstens zehn Haushalte). Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder Abschlussfeiern können mit bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 70 Personen unter freiem Himmel gefeiert werden. Einkaufen in Geschäften ist ohne vorherige Terminvergabe möglich. Unter Auflagen können Innengastronomie sowie Freibäder öffnen, Kino-, Theater- und Konzertbesuche sind möglich. Für Veranstaltungen gilt: in geschlossenen Räumen bis zu 200 und unter freiem Himmel mit bis zu 500 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern. Soweit ausschließlich Außengastronomie geöffnet ist, entfällt für die Gäste die Testpflicht. Demonstrationen können mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden.

 

>>> Alle Lockerungen für Brandenburg finden Sie hier

 

Die jeweils aktuell gültige Infektionsschutzverordnung finden Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens immer

> hier für Brandenburg

E-Mobilität Fachbetrieb - Nächster Schulungstermin: 23. und 24. September 2021


Der nächste freie Schulungstermin für E-Mobilität Fachbetrieb steht fest.

Der Kurs findet am 23. und 24. September 2021 statt.

 

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Online-Veranstaltung am 9. Juni: Mieterstrom: Neue Spielräume in der privaten Wohnungswirtschaft nutzen

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung im Rahmen des Dialogforums Berlin spart Energie

Mieterstrom war zwar bislang klimapolitisch gewünscht, in der Praxis aber durch zahlreiche Hemmnisse für Akteure aus der Wohnungswirtschaft blockiert. Dies hat sich mit den jüngsten Gesetzesnovellen auf Bundesebene geändert.

Dementsprechend stehen der Umsetzung von Mieterstromprojekten, die mit einer PV-Nutzung einhergehen, im Berliner Gebäudebestand „neue Türen offen“.

Die angebotene Veranstaltung zielt darauf ab, Praxishinweise für die Umsetzung von Mieterstromprojekten insbesondere in der privaten Wohnungswirtschaft zu geben.

Teilnehmer:innen dürfen bei dieser digitalen Veranstaltung neben mehreren fachlichen Inputs insbesondere auch zu rechtlichen und Umsetzungs-Aspekten eine spannende Podiumsdiskussion zur Frage erwarten, wie es in Berlin mit Mieterstrom und PV-Nutzung weitergehen wird. Im Anschluss kann der Raum bei Interesse geöffnet bleiben für individuelle Gespräche und weitere Vernetzung.

 

Programm:

Einführung "Mieterstrommodelle"

Solartechnik: wie beurteilen?

Rechtliche Aspekte von Mieterstrommodellen aus Sicht von Gebäudeeigentümern

Podiumsdiskussion: wie weiter mit Mieterstrom und PV-Nutzung in Berlin?

 

Termin:
Mittwoch, 9. Juni 2021
16:00 - 18:00 Uhr

 

>>> Hier geht es zur Anmeldung

ArGe Info: Neue E-Markenkampagne


Das „E“ macht die Zukunft

Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind zwei Themen, die den Alltag immer mehr prägen und auch im E-Handwerk einen immer größeren Stellenwert einnehmen. Sei es zum Beispiel E-Mobilität, Photovoltaik oder die smarte Vernetzung von Gebäuden. Die E-Handwerke sind schon mittendrin. Die neue Kampagne „Das „E“ macht die Zukunft“ nimmt die beiden Trendthemen deswegen in den Fokus und zeigt auf, wie fortschrittlich die E-Handwerke bereits heute sind.

 

Neues Material steht zur Verfügung

Ab sofort stehen im Marketingpool der ArGe Medien im ZVEH (www.arge-medien-zveh.de/marketingpool) im Rahmen der neuen Kampagne auch neue Materialien zur Verfügung. Zum Download für Landesinnungsverbände, Innung und Premium-E-Marken-Betriebe stehen Anzeigen sowie der Vordruck für einen Aufkleber, der, beispielsweise, am Auto angebracht werden kann. Als bereits fertiger Aufkleber kann er zudem unter www.ehandwerkshop.org bestellt werden. Auch die Internetseiten der E Handwerke, sowie die Social-Media-Kanäle werden die neue Kampagne aufgreifen.

Als großes Projekt, mit dem viel Aufmerksamkeit in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erzielt werden soll, wurde ein neuer Imagefilm produziert. Das E Handwerk soll mit dieser klaren, ausdrucksstarken Zukunftsorientierung für die Nachwuchsgeneration und die Fachkräfte noch attraktiver werden. Der Film wird in zwei Versionen zur Verfügung stehen, als Branchenwerbung für das E-Handwerk und als Imagewerbung mit Abbinder für die Innungsfachbetriebe. Im YouTube Kanal der E-Handwerke unter https://youtu.be/0Cjf9vnQvcw ist das erste Video zur Branchenwerbung, das gemeinsam mit der Wahlprüfsteinen „Nachhaltig. Digital. Ökonomisch. Positionen der E-Handwerke zur politischen Agenda“ veröffentlicht wird, bereits zu sehen. Die Version für die Innungsbetriebswerbung folgt in Kürze. Die Webseite www.elektrohandwerk.de wird in den nächsten Wochen ganz im Zeichen der neuen Kampagne stehen. Mit Beiträgen auf der Facebook-Seite der E-Handwerke wird bereits kräftig geworben und Aufmerksamkeit erzielt.

 

>>> Weitere Informationen finden Sie hier

BG ETEM: Neue Checklisten und Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen


Werden Hubarbeitsbühnen nicht sicherheitsgerecht eingesetzt, kann das zu schweren Unfällen führen. Mit neuen Infomedien bietet die BG ETEM Hilfestellung für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen: Zwei Checklisten richten sich an Unternehmensleitung sowie Führungskräfte (S200, S202 in SZ017) und gehen auf Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten ein; eine dritte Checkliste informiert die Bedienpersonen über wichtige Punkte vor und während des Einsatzes (S201 in SZ017).

Ebenfalls neu im Programm: eine Betriebsanweisung für Auslegerbühnen (Gelenk-Teleskop, Lkw- oder Anhängerbühnen) (B213 in BZ001) und eine Betriebsanweisung für Senkrecht-Hubarbeitsbühnen (Scherenbühnen) (B214 in BZ001).

Die Checklisten tragen die Bestellnummern S200, S201, S202 und können unter www.bgetem.de (Webcode: M18150447) kostenlos als PDF aufgerufen werden. Die Betriebsanweisungen tragen die Bestellnummern B213 und B214 und können unter www.bgetem.de (Webcode: M18159512) ebenfalls kostenlos als PDF aufgerufen werden.

 

>>> Hier finden Sie die "Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung: Innerbetrieblicher Transport, Einsatz von Leitern, Arbeiten auf erhöhtem Stand"

>>> Hier finden Sie die "Betriebsanweisungen Transport, Arbeiten auf erhöhtem Stand"

Vorteile für Innungsmitglieder: IKK BB - Berufsstart ist auch Versicherungsstart


Demnächst starten junge Menschen wieder ins Berufsleben, und zwar in eine Ausbildung, machen einen Freiwilligen Dienst oder studieren.

Mit Beginn der Ausbildung oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) bzw. dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) versichern sich diese vielleicht zum ersten Mal selbst und können bis 14 Tage nach Beginn ihre gesetzliche Krankenkasse und Pflegekasse frei wählen.

Studierende bleiben grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenlos bei ihren Eltern familienversichert und versichern sich ab dem 25. Lebensjahr selbst.

 

Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) bietet ihnen besten Versicherungsschutz bei Krankheit und Pflege.

Als regionale Krankenkasse in Berlin und Brandenburg bieten wir einen fairen Beitragssatz, Ortsnähe und maßgeschneiderte Vorteile (siehe PDF unten), wie z.B.
> 75 Euro jährlicher Zuschuss für Ihr Training im Sportstudio oder Sportverein
> Reiseimpfung ohne Extrakosten
> IKK BB Naturheilkonto
> IKKbonussystem

Gern kümmern wir uns bei der Wahl zur IKK BB um die
> Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber
> Rentenversicherungsnummer
> Beantragung des Sozialversicherungsausweises
> Mitteilung an die letzte Krankenkasse
> Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte

 

>>> Hier finden Sie weitere Vorteile

15 Prozent Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)


Dank der Kooperation von VDE VERLAG und ZVEH erhalten Innungsmitglieder ab 2021 einen Rabatt auf ein Abonnement der Online-Version der VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek. Dabei gibt es erstmalig – neben dem bereits bestehenden Innungsvorteil, der eine Neuanschaffung der VDE-Auswahl betrifft – auch einen Rabatt, der auf den wiederkehrenden Abopreis angerechnet wird. Der Rabatt gilt, solange die Innungsmitgliedschaft besteht.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die 15 Prozent Rabatt nur erhalten, wenn Sie wie folgt die Rabattierung beantragen:

Um den Rabatt zu beantragen, müssen sich Innungsmitglieder im Mitgliederbereich der E-Handwerke-Plattform einloggen (www.zveh.de/vde-rabatt). Eine Beantragung über den Verlag ist nicht möglich. Wichtig: Für den Antrag wird die Vertragsnummer des Abonnements benötigt. Diese ist zum Beispiel auf den Rechnungen des VDE VERLAGs zu finden.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier

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