Sehr geehrte Mitglieder,


liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Veröffentlichung der Mantelverordnung zur Neuordnung der elektrohandwerklichen Ausbildung im Bundesgesetzblatt, neue Corona Verordnung für Berlin, FAQ's zur Test(angebots-)pflicht in Unternehmen, kostenlose Coronateststellen in Berlin und Brandenburg, digitale Smart Home Fachtagung am 22. April, Betriebsauflösung – Abgabe Maschinen und Material, Schulung für Ausbilder*innen ab 21. April, Wettbewerb für Berliner Solarprojekt, VDE Rabatt

 

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Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Mantelverordnung zur Neuordnung der elektrohandwerklichen Ausbildung


Mit der Veröffentlichung der „Mantelverordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen“ im Bundesgesetzblatt kann ab 1. August 2021 zum/zur Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration ausgebildet werden.

Mit der Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Veröffentlichung der „Mantelverordnung zur Neuordnung der elektrohandwerklichen Ausbildung“ im „Bundesgesetzblatt“ ist auch die letzte offizielle Etappe auf dem Weg zur Neuordnung der elektrohandwerklichen Ausbildung geschafft. Damit kann ab dem 1. August 2021 in dem vom ZVEH neu geschaffenen Ausbildungsberuf Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration ausgebildet werden.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier finden Sie die Veröffentlichung der Mantelverordnung im Bundesgesetzblatt

Neue Corona Verordnung für Berlin gilt ab 18. April

Folgenden wesentlichen Änderungen enthält der Senatsbeschluss:

> Die bisher gültigen Corona-Regeln werden bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert.

> Die Verpflichtung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Arbeit mindestens zum Teil an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz verrichten, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren, gelten für private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, einschließlich der Justiz.

> Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben sind verpflichtet, dieses Angebot zweimal pro Woche wahrzunehmen. Diese Pflicht gilt in privaten und öffentlichen Arbeitsstätten, inklusive der Justiz. Sie gilt ebenfalls für Selbständige mit direktem Kundenkontakt und deren Beschäftigte.

> Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen nur von Kundinnen und Kunden aufgesucht werden, die negativ getestet sind.

> Geimpfte Personen können ab dem 15. Tag nach Erhalt der finalen Impfung ohne Vorlage eines negativen Schnelltests jene Angebote nutzen, die bisher nur mit negativem Testergebnis genutzt werden dürfen. Schreibt die Verordnung vor, dass ein negativer Test nötig ist, so gilt dies auch nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

> Ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

> Die Regel, nachdem im Einzelhandel nur eine Person pro 40 qm Einlass in nicht privilegierte Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes bekommt, wird aufgrund der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin gestrichen.

> Kinder bis 14 Jahren werden von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entbunden. Sie sind stattdessen aber weiterhin verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen.

> Kindersport wird in Zukunft für Kinder bis 14 Jahren erlaubt.

> Im Falle eines positiven PCR-Tests bzgl. des Coronavirus SARS-CoV-2 ist die getestete Person verpflichtet, sich unverzüglich in eine zur Absonderung geeignete Unterkunft in häusliche Quarantäne zu begeben. Im Falle eines positiven Corona-Schnelltests gilt eine entsprechende Pflicht, wobei die betroffene Person zusätzlich einen bestätigenden PCR-Test durchführen lassen muss. Dies gilt bei positiven Selbsttests, die ohne Aufsicht durchgeführt worden sind, hier gilt aber zunächst keine Quarantänepflicht. Die Dauer der häuslichen Quarantäne beträgt 14 Tagen, sofern das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall nichts Anderes anordnet.

 

>>> Lesen Sie hier die neue Corona Verordnung für Berlin

FAQ's zur Test(angebots-)pflicht in Unternehmen

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat FAQ's zur Test(angebots-)pflicht in Unternehmen veröffentlicht.

 

>>> Lesen Sie hier eine Zusammenfassung

>>> Lesen Sie hier die FAQ's

 

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

 

>>> Hier finden Sie eine Liste Berliner Teststellen

>>> Hier finden Sie eine Karte Brandenburger Teststellen

Digitale Smart Home Fachtagung am 22. April


Smart Home liegt im Trend.

Kunden schätzen die Sicherheit, den Komfort und die Energieeinsparungen, die hiermit verbunden sind. Der Trend wird sich fortsetzen. Der Markt ist in Bewegung. Die Elektroinnung Berlin und die Elektrogemeinschaft Berlin e.V. bieten in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH deshalb ein Online-Seminar an, in dem führende Anbieter Anwendung und Funktionen verschiedener Systeme erläutern.

 

Termin:
22. April 2021
13.30 - 17.15 Uhr

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

>>> Melden Sie sich hier an

Betriebsauflösung – Abgabe Maschinen und Material

Nach dem Tod eines unserer langjährigen Mitglieder aus Berlin-Reinickendorf, hat sich die Witwe mit der Bitte um Unterstützung an uns gewandt.

Die Werkstatt ist voll ausgestattet, u.a. mit Maschinen, Werkzeugen, Leuchten und diversen anderen Teilen (Schaltern etc.).

Einen Überblick können Sie sich über den folgenden Link verschaffen:
https://drive.google.com/drive/folders/1tVyg4NQVR0wmH0KNKUoTo-Mr2oTPZobr

Die Werkstatt soll zeitnah aufgelöst und möglichst viel veräußert werden. Sollten Sie Interesse an Maschinen und/oder Material haben, melden Sie sich bitte bei Frau Böhlke unter jub@eh-bb.de oder 030 859 558 21.

Schulung für Ausbilderinnen und Ausbilder - Start am 21. April

Grundlagen für die betriebliche Ausbildung im Handwerk

Zielsetzung
Gesellinnen und Gesellen, die mit der Ausbildung von Auszubildenden in Betrieben betraut sind, erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten für den Ausbildungs- und Arbeitsalltag. Sie werden befähigt, die betriebliche Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung und des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans umzusetzen. In vier Modulen lernen die Teilnehmenden praxisbezogenes und theoretisches Anwendungswissen kennen. Am Ende des Kurses sind die Teilnehmenden für die neue Generation Auszubildender sensibilisiert und in der Lage, Ausbildungsprozesse besser zu managen, und die Spannungen zwischen Ausbildung und Arbeitsaufträgen zu verringern.

Teilnehmer
Ausbildende Gesellinnen und Gesellen sowie Ausbildungsmanagerinnen und -manager ohne AEVO des Handwerks.

 

Seminarinhalt
> Modul 1 – Hintergrund von Ausbildung:
Rolle der Ausbildenden, Generation Z, Rechte und Pflichten, Gesetze
> Modul 2 – Planung von Ausbildung:
Lernprozesse und Lerntypen, betrieblicher Ausbildungsplan, Zeitmanagement
> Modul 3 – Durchführung von Ausbildung:
Grundlagen der Kommunikation, Unterweisung und Methoden, Motivation
> Modul 4 – Auswertung von Ausbildung:
Feedback, Selbstreflexion, Probleme und Konflikte

 

Termin:
21. April bis 14. Juli 2021

Preis:
475,00 €

Ort:
SHK-Kompetenzzentrum Berlin
Grüntaler Str. 62
13359 Berlin

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Anmeldung

Wettbewerb für Berliner Solarprojekte gestartet

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zeichnet Solarcity-Initiativen aus – Bewerben Sie sich!

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat zwei Solar-Wettbewerbe ins Leben gerufen: einen Architekturpreis für Gebäude mit Solaranlagen und eine weitere Auszeichnung für Solarcity-Initiativen, die in drei Kategorien vergeben werden. Beide Wettbewerbe werden im Rahmen des Masterplans Solarcity durchgeführt. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30.04.2021.

 

>>> Hier geht es zum "Wettbewerb für Solarcity-Initiativen"

>>> Hier geht es zum "Architekturpreis für Berliner Gebäude mit Solarenergie"

15 Prozent Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)


Dank der Kooperation von VDE VERLAG und ZVEH erhalten Innungsmitglieder ab 2021 einen Rabatt auf ein Abonnement der Online-Version der VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek. Dabei gibt es erstmalig – neben dem bereits bestehenden Innungsvorteil, der eine Neuanschaffung der VDE-Auswahl betrifft – auch einen Rabatt, der auf den wiederkehrenden Abopreis angerechnet wird. Der Rabatt gilt, solange die Innungsmitgliedschaft besteht.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die 15 Prozent Rabatt nur erhalten, wenn Sie wie folgt die Rabattierung beantragen:

Um den Rabatt zu beantragen, müssen sich Innungsmitglieder im Mitgliederbereich der E-Handwerke-Plattform einloggen (www.zveh.de/vde-rabatt). Eine Beantragung über den Verlag ist nicht möglich. Wichtig: Für den Antrag wird die Vertragsnummer des Abonnements benötigt. Diese ist zum Beispiel auf den Rechnungen des VDE VERLAGs zu finden.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier

>>> Lesen Sie hier die VDE Infobroschüre

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