liebe Leser*innen,
es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:
Fachschulung für Mitarbeiter im Juni, Online-Seminar Photovoltaik im März, Schreiben an den Regierenden Bürgermeister, neuer Azubi Radio-Spot, neues Energielabel ab März 2021, neue Energieeffizienzanforderungen bei Lampen, Verdienstausfall bei Kinderbetreuung, Notbetreuung in Kitas, Gesundheitsschutz für Beschäftigte, Corona Gewerbesteuer-Vorauszahlung Anwendungserlass, Unterstützung bei der Beantragung von Wirtschaftshilfen
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Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
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Der LIV Elektro- und Informationstechnische Handwerke Berlin/Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH auch in 2021 Tagesschulungen speziell für Mitarbeiter an. Ziel der Schulung ist die praxisnahe und auf Mitarbeiter von Elektrofachbetrieben zugeschnittene Vermittlung von Knowhow. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat der E-Akademie und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bestätigt.
Kommende Termine für die eintägige Mitarbeiterschulung, die speziell auf Elektro zugeschnitten ist:
> 17. Juni, Berlin
> 18. Juni, Fürstenwalde
>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular |
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Themen des Seminars sind:
> Photovoltaik: Ausbauziele und rechtliche Rahmenbedingungen in Berlin > Photovoltaikanlagen: Grundlagen, Normen > Installation und Netzanschluss: Do‘s and Don‘ts > Worauf bei der Angebotserstellung zu achten ist – Checkliste > Fragerunde mit Solarzentrums- und DGS-Experten
Das Seminar findet online statt. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie einige Tage vor Seminarbeginn. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Termin: 18. März 2021 14:00 – 18:00 Uhr
>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular und weitere Informationen |
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Am 3. Februar 2021, hat der Berliner Verein "Wenn Handwerk - dann Innung" (WHdI), sich an den Regierenden Bürgermeister gewandt, um die Einschätzung des Vereins über die Situation im Berliner Handwerk darzulegen und einige Vorschläge zu unterbreiten, die aus Sicht des Verbands den besonders betroffenen Unternehmen helfen können.
>>> Lesen Sie hier das offizielle Schreiben des WHdI-Vorsitzenden Jörg Paschedag
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Die Ausbildungsberufe und der Berufsalltag eines Elektronikers sind nicht nur abwechslungsreich, sondern man kann damit auch etwas bewegen. Das Klima schützen zum Beispiel. Was der neue Ausbildungsberuf des/der Elektronikers/-in für Gebäudesystemintegration mit der Energiewende zu tun hat und für wen der Ausbildungsberuf am besten geeignet ist, ist Thema im neuen Radio-Spot.
Der Spot wurde bereits auf 30 Radiosendern abgespielt und konnte eine Stundennettoreichweite von 709.000 Hörern erzielen.
Anbei senden wir Ihnen, zum freien Weiterversand an Ihre Mitgliedsbetriebe, ein Infomailing zu.
>>> Lesen Sie hier weiter
>>> Hier können Sie sich direkt den Radio-Spot herunterladen |
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Seit den 1990er Jahren können sich Verbraucherinnen und Verbraucher anhand des europäischen Energielabels über wichtige Eigenschaften von Hausgeräten und Fernseher informieren. Der rasante technische Fortschritt hat jedoch zu einer Konzentration des Angebots in den oberen Energieeffizienzklassen geführt. Die Europäische Union entschloss sich deshalb für eine grundlegende Überarbeitung der Energielabel. Ab dem 1. März 2021 zuzüglich einer kurzen Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen wird das neue Etikett in den Verkaufsstellen zu sehen sein, zunächst für die Produktgruppen Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie für Fernseher.
Die Reform des Energielabels bringt erhebliche Änderungen mit sich, insbesondere die Streichung der gewohnten Klassen A+++, A++, A+ und damit die Rückkehr zur ursprünglichen Energieeffizienzskala von A bis G. Als Konsequenz kommt es zu einer sehr deutlichen Reskalierung. Alle Geräte der zunächst betroffenen Produktgruppen werden mit Einführung der neuen Skala herabgestuft, teilweise sehr deutlich.
Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher: Nur die Klasseneinstufung der Geräte ändert sich dabei, nicht aber deren Effizienz und Energieverbrauch. Ein hocheffizientes Gerät der Klasse A+++ kann sich ab März durchaus in der Klasse B, C oder niedriger wiederfinden. Da sich außerdem zeitgleich die standardisierten Verfahren ändern, mit denen die Labelangaben gemessen und berechnet werden, sind die auf dem neuen und alten Label gezeigten Energieverbrauchswerte nicht miteinander vergleichbar.
>>> Der ZVEI hat alle Informationen rund um das neue Energielabel in einer Broschüre zusammengefasst |
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Ab dem 1. September 2021 werden die bisherigen europäischen produktbezogenen Ökodesign-Anforderungen durch die neue EU-Produktverordnung für Lichtquellen und Betriebsgeräte (2019/2020/EU) aufgeboben.
Daraus resultiert die Fortsetzung der Ausphasung von weiteren Lampen, die in zwei Etappen erfolgt. Wichtige Stichtage, die E-Handwerksbetriebe sich notieren sollten, sind dabei der 1. September 2021 und 2023.
Anhand der Kurzinformation „Neue Energieeffizienzanforderungen bei Lampen – Ausphasungs-Fortsetzung in 2021 und 2023“, die wir gemeinsam mit Licht.de – einer Initiative des ZVEI Fachverbandes Licht – und Lightcycle erstellten, erhalten die Unternehmen der E-Handwerke auf einen Blick die wichtigsten Informationen, um auf Fragen von Kunden vorbereitet zu sein.
Grundsätzlich empfehlen wir den elektrohandwerklichen Betrieben, insbesondere bereits bei der Planung von neuen Beleuchtungsanlagen, die Auswirkungen der neuen Energieeffizienzanforderungen zu berücksichtigen.
>>> Lesen Sie hier weiter |
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Selbstständige, die einen Verdienstausfall erleiden, weil sie wegen geschlossener Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen ihre Kinder selbst beaufsichtigen müssen, können eine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten.
>>> Weitere Informationen finden Sie hier |
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In gleichlautenden Erlassen habe die obersten Finanzbehörden der Länder zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus am 25. Januar 2021 gewerbesteuerlichen Maßnahmen bei der Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für Zwecke der Vorauszahlungen bekannt gegeben.
Einzelheiten hierzu – unter anderem die Antragsfrist (Fristende 31. Dezember 2021) zur Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags – sind den beiden untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.
Grundsätzliche ZVEH-Empfehlung: Bei steuerlichen Themen sollten die betroffenen Steuerpflichtigen sich stets durch einen fachkompetenten Steuerberater unterstützen lassen.
>>> BVB-Rundschreiben
>>> Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder |
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Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung von November-, Dezember- sowie Überbrückungshilfe III? Die Steuerberaterkammer Berlin bietet Ihnen online eine Liste mit den Kontaktdaten von Kanzleien, die hilfesuchende Unternehmen bei der Beantragung unterstützen. Die Liste wird dort regelmäßig aktualisiert.
>>> Hier finde Sie die Kontaktliste |
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