Sehr geehrte Mitglieder,


liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Rahmenabkommen mit StepStone, Testnutzer für Lastenfahrrad gesucht, Berliner Weiterbildungsprämie, Kontrollen bei Berliner Unternehmen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung, Befreiung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021, Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Januar und Februar 2021, Übersicht Corona-Hilfen

 

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Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Neues WHdI Rahmenabkommen - Online-Stellenanzeigen erstellen bei StepStone.de

Eine attraktive Unternehmenspräsentation auf Online-Stellenbörsen mit hoher Reichweite ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Stellenbesetzung. Vor diesem Hintergrund hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks einen Rahmenvertrag mit StepStone Deutschland GmbH abgeschlossen. Jeder Handwerksbetrieb, jede Handwerksorganisation und sonstige Mitgliedsorganisationen des ZDH haben unter Bezugnahme auf diesen Rahmenvertrag die Möglichkeit, Online-Stellenanzeigen zu Sonderkonditionen zu schalten.

 

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Team Aufbau sucht Testnutzer für Lastenfahrrad

Die Ideenwerkstatt der Handwerkskammer Berlin „Handwerk trifft Startup“ ist ein Ideen-Entwicklungsprogramm, bei dem Handwerksbetriebe gemeinsam mit Startups an neuen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen arbeiten.

Handwerksbetrieben werden dabei im Rahmen von Workshops, Coachings und Guided Prototyping Innovationsmethoden vermittelt, die im Handwerk so noch nicht bekannt sind oder angewendet werden.

 

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Berliner Weiterbildungsprämie

Gewährung einer Weiterbildungsprämie für Leistungsempfangende des Kurzarbeitergeldes (KUG) nach § 95ff. SGB III während des Zeitraums ihrer geförderten beruflichen Weiterbildung (nach § 106a SGB III)

Ziele des Programms
Ziel ist es, berufliche Weiterbildungen in Zeiten des Kurzarbeitergeldbezuges zu fördern, indem Mehrbelastungen für Beschäftigte gemindert werden. Dabei sollen die individuellen Beschäftigungsperspektiven - über die Anforderungen des bestehenden Arbeitsplatzes hinaus - verbessert werden.

 

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Angekündigte Kontrollen bei Berliner Unternehmen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist am 27. Januar 2021 in Kraft getreten. Wie man den Medien entnehmen konnte, wurde innerhalb des Berliner Senats darüber diskutiert, die bundesweit geltende Verordnung auf Ebene des Berliner Landesrechts noch einmal zu verschärfen. In seiner Sitzung am 26. Januar 2021 hat sich der Berliner Senat "vorerst" gegen eine solche Verschärfung entschieden. Stattdessen soll das Landesamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) in den nächsten Wochen Kontrollen bei ausgesuchten Betrieben in Berlin durchführen. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Kontrollen will sich der Senat erneut mit dem Thema befassen.

Hinweise:
> Die Kontrollen des LaGetSi werden vorrangig dort durchgeführt werden, wo die Behörde Großraumbüros vermutet; genannt werden z. B. Versicherungen und Callcenter.
> das LaGetSi wird prüfen, ob sich die Unternehmen Gedanken zu der Frage gemacht haben, welche Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten können und für welche Mitarbeiter eine Präsenz im Betrieb erforderlich ist. Diese Überlegungen sollten die Betriebe schriftlich dokumentieren.
> Ebenfalls zu empfehlen ist die Dokumentation von Willensbekundungen der Mitarbeiter, weiterhin - vollständig oder teilweise - im Betrieb arbeiten zu wollen.
> Bei Betrieben, die noch kein Homeoffice eingeführt haben, wird das LaGetSi zugestehen, dass die Umsetzung nicht sofort erfolgen kann, sondern durch die Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen für das Homeoffice und ggf. den Abschluss von Betriebsvereinbarungen vorbereitet werden muss.

Unternehmen können von der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 befreit werden

Unternehmen, die monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 stellen.

Grundsätzlich empfiehlt der ZVEH den Unternehmen der E-Handwerke sich bei steuerlichen Themen durch einen fachkundigen Steuerberater unterstützen zu lassen.

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

>>> Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Landes Brandenburg

Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Januar und Februar 2021

Der GKV-Spitzenverband hat sich im Hinblick auf die Verzögerungen bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen dazu entschieden, die vereinfachte Stundung auch für die Monate Januar und Februar 2021 zu ermöglichen.

 

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>>> Vordruck: Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge

>>> Weitergehende Informationen können dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes entnommen werden

Übersicht zu den Corona-Hilfen des Bundes

 

>>> Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht aller Corona-Hilfen