Sehr geehrte Mitglieder,


liebe Leserin, lieber Leser,

 

wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr 2021!

 

Es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Fachschulung für Mitarbeiter im Februar und März, unsere kommenden BT ETEM Seminare im Januar, E-Mobilität Fachbetrieb Schulung im Mai, Kurzarbeitergeld, Resturlaub, VDE Rabatt, aktuelles Rahmenabkommen mit Nissan

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Fachschulung für Mitarbeiter

Der LIV Elektro- und Informationstechnische Handwerke Berlin/Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH auch in 2021 Tagesschulungen speziell für Mitarbeiter an. Ziel der Schulung ist die praxisnahe und auf Mitarbeiter von Elektrofachbetrieben zugeschnittene Vermittlung von Knowhow. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat der E-Akademie und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bestätigt.

 

Kommende Termine für die eintägige Mitarbeiterschulung, die speziell auf Elektro zugeschnitten ist:

> 11. Februar, Berlin

> 12. Februar, Fürstenwalde

> 11. März, Berlin

> 12. März, Fürstenwalde

 

>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular

Unsere BG ETEM Seminare im Januar 2021

Zur Anmeldung, klicken Sie bitte den jeweiligen Seminartermin an:

> Aufbauseminar Elektrotechnik
Donnerstag, 21. Januar 2021

> Grundseminar
Dienstag, 26. Januar 2021

> Fortbildung
Mittwoch, 27. Januar 2021

 

>>> Weitere Seminare finden Sie hier

E-Mobilität Fachbetrieb Schulung am 6. und 7. Mai 2021

Der nächste freie Schulungstermin für E-Mobilität Fachbetrieb steht fest.

Der Kurs findet am 6. und 7. Mai 2021 statt.

 

>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular

Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021 – insbesondere Umgang mit Erholungsurlaub

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Fachliche Weisung "Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2021" veröffentlicht (Nr. 202012024, vgl. PDF unten). In der Weisung werden die untergesetzlichen Verfahrensvereinfachungen des Jahres 2020 zum Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31.12.2021 verlängert und weitere Regelungen getroffen.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Verfall von Urlaubsansprüchen nur noch nach Hinweis durch den Arbeitgeber

Der Anspruch eines Arbeitsnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Abrechnungszeitraums, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch ausfreien Stücken nicht genommen hat.

Damit die Regelung unseres Tarifvertrages gem. § 2 Abs. 6 u. 7 Tarifvertrag zur Regelung des Urlaubs zur Anwendung kommen, muss der Arbeitnehmer schriftlich informiert worden sein. Gem. unserm Tarifvertrag ist eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr nur statthaft, wenn zwingende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres (Übertragungszeitraum) gewährt und genommen werden (Abs. 6). Und weiter: Der Urlaubsanspruch erlischt 3 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, es sei denn, dass dies erfolglos geltend gemacht wurde oder dass Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte (Abs. 7).

Wenn der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (derzeit 20 Arbeitstage) wegen Krankheit bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht genommen werden konnte, verfällt dieser erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.

 

>>> Hier finden Sie eine Vorlage für die Resturlaubsmitteilung

15 Prozent Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)

Dank der Kooperation von VDE VERLAG und ZVEH erhalten Innungsmitglieder ab 2021 einen Rabatt auf ein Abonnement der Online-Version der VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek. Dabei gibt es erstmalig – neben dem bereits bestehenden Innungsvorteil, der eine Neuanschaffung der VDE-Auswahl betrifft – auch einen Rabatt, der auf den wiederkehrenden Abopreis angerechnet wird. Der Rabatt gilt, solange die Innungsmitgliedschaft besteht.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die 15 Prozent Rabatt nur erhalten, wenn Sie wie folgt die Rabattierung beantragen:

Um den Rabatt zu beantragen, müssen sich Innungsmitglieder im Mitgliederbereich der E-Handwerke-Plattform einloggen (www.zveh.de/vde-rabatt). Eine Beantragung über den Verlag ist nicht möglich. Wichtig: Für den Antrag wird die Vertragsnummer des Abonnements benötigt. Diese ist zum Beispiel auf den Rechnungen des VDE VERLAGs zu finden.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier

>>> Hier erhalten Sie den Rabatt