liebe Leserin, lieber Leser,
es gibt Neuigkeiten zu den Gesellenprüfungen im Januar, zum virtuellen E-Haus, zum Schutz vor Bränden, zu einem Umweltbonus Elektromobilität, zu einer Förderung des Abbiegeassistenten für Kfz, zu Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten, zur Verlängerung der Sonderregelungen der Pflegezeiten, zur Verlängerung der telefonischen Krankschreibung, zu Kurzarbeit und zum Rahmenabkommen mit Dell.
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Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
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Liebe Mitglieder,
bezüglich der Prüflinge für die Gesellenprüfung Teil 2:
Aktuell finden die Prüfungen am 4. und 9. Januar statt.
Wir hoffen sehr, dass nächste Woche in der kommenden Verordnung für Berlin Schulschließungen ausgenommen werden.
Dies können wir erst nach Veröffentlichung der Verordnung festsetzen.
Wir werden Sie informieren, falls die neue Verordnung für Berlin Schulschließungen vorsieht und dadurch Prüfungen verschoben werden müssen.
Des Weiteren werden bei Terminänderungen alle Prüflinge und Prüfer von uns direkt kontaktiert. |
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Mit dem virtuellen E-Haus der Elektrohandwerke können sich Interessenten ab sofort ganz bequem von zuhause aus über intelligente Technologien informieren. Dank 360-Grad-Optik und 3D-Technik ist es möglich, sich frei in dem Gebäude zu bewegen und an verschiedenen interaktiven Touchpoints zusätzliche Informationen aufzurufen.
Draußen wird es immer ungemütlicher und auch Corona-bedingt ist zurzeit eher zuhause bleiben angesagt. Da kommt das virtuelle E-Haus der Elektrohandwerke gerade zur rechten Zeit. Denn mit der digitalisierten Version seines beliebten E-Hauses lädt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) jetzt dazu ein, sich ganz bequem online über die Vorteile smarten Wohnens zu informieren. Intelligente Anwendungen für Wohnzimmer, Küche oder Bad, die das Leben für die Bewohner komfortabler und sicherer machen, lassen sich nun ganz bequem vom Sofa aus erleben. Das gilt auch für intelligent vernetzte Technologien, die dazu beitragen, die Energieeffizienz eines Gebäudes oder einer Wohnung zu verbessern.
>>> Weitere Informationen finden Sie hier
>>> Hier geht es zum virtuellen E-Haus
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30 Prozent aller Brände in Gebäuden werden durch Fehlerlichtbögen verursacht. Dabei können elektrisch gezündete Brände mithilfe eines AFDD (Arc Fault Detection Devices) vermieden werden. Warum eine Installation sinnvoll ist und in welchen Bereichen sie nach Norm vorgeschrieben wird, darüber informiert ein Infopaket aus Leitfaden, Film und Präsentation.
>>> Lesen Sie hier weiter |
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Aktuell gibt es einen erhöhten Umweltbonus (Innovationsprämie) für Elektromobile und andere alternative Antriebe sowie eine neue Kumulierungsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen.
>>> Hier finden Sie weitere Informationen |
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Im Großstadtverkehr häufen sich schwere Unfälle durch abbiegende Lastkraftwagen (Lkw) – zumeist verursacht durch den toten Winkel. Trotz zahlreicher Spiegel am Fahrzeug werden Verkehrsteilnehmende beim Abbiegevorgang nicht immer rechtzeitig wahrgenommen. Insbesondere Radfahrer*innen und Fußgänger*innen sind davon betroffen.
Abbiegeassistenzsysteme sind technische Lösungen, die im Ernstfall Leben retten und Lkw- sowie Busfahrer*innen in kritischen Verkehrssituationen entlasten. Durch optische oder akustische Signale machen Sie auf Personen aufmerksam, die für die/den Fahrer*innen beim Abbiegen schwer einsehbar sind.
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Abbiegeassistenzsysteme“ hat das Land Berlin ein Förderprogramm aufgelegt, das Selbstständige und Unternehmen bei der Nachrüstung ihrer Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen finanziell mit bis zu 1.500 Euro unterstützt.
>>> Lesen Sie hier weiteres zur Beantragung der Förderung |
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Die Sonderregelungen zu Pflegezeit (§ 9 PflegeZG) und Familienpflegezeit (§ 16 FPflZG) werden aus Anlass der COVID-19-Pandemie erneut verlängert. Der Bundestag hat am 26. November das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz - GPVG) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die folgenden Sonderregelungen gelten befristet bis zum 31. März 2021 (anliegende BT-Drs. 19/24727, Art. 4b, 4c).
>>> Hier finden Sie eine Zusammenfassung
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Angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen.
>>> Lesen Sie hier weitere Informationen zur Krankschreibung |
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Für das Jahr 2020 hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt, dass die Regelung gem. § 96 Abs. 4 Nr. 2 SGB III, nach der Urlaub zur teilweisen oder vollständigen Vermeidung der Beanspruchung von Kurzarbeitergeld primär zu nehmen ist, nicht angewendet wurde. Dies war allerdings nicht gesetzlich geregelt, sondern in einer Weisung der BA (siehe PDF unten).
Für das Jahr 2021 haben das BMAS und die BA nun beschlossen, dass diese Ausnahmeregelung nicht fortgesetzt wird. Für 2021 gilt also, dass Urlaub wieder gem. § 96 Abs.4 Nr. 2 SGB III vorrangig zu nehmen ist. Hintergrund ist die Schaffung eines Verdienstausfallersatzes in § 56 Abs. 1a IfSG für eventuelle Schließungen von Kitas und Schulen.
>>> Lesen Sie hier die Zusammenfassung
>>> Hier finden Sie die für 2020 geltende Weisung |
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Umfassende Änderungen wurden hinsichtlich der Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug beschlossen. Qualifizierungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach § 106a SGB III (neu) werden durch eine hälftige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge gefördert, wenn die Weiterbildungsmaßnahme während des Bezugs von Kurzarbeitergeld begonnen wurde und eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
1. Die Weiterbildungsmaßnahme hat einen Mindestumfang von über 120 Stunden, und Träger und Maßnahme sind nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen. Oder:
2. Die Weiterbildungsmaßnahme bereitet auf ein Fortbildungsziel vor, das nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) förderfähig ist.
>>> Lesen Sie hier weiter |
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In unserem Newsletter vom 19. November haben wir Sie bereits über das neue Rahmenabkommen mit Dell informiert.
Bei einer Anforderung eines Gutscheins ergab sich gelegentlich eine Browser-Fehlermeldung, die somit eine reibungslose Gutschein-Anforderung verhindert. Um einen ungehinderten Ablauf gewährleisten zu können, wird die Webseite der Firma DELL aktualisiert. Die Aktualisierung tritt zum 14. Dezember 2020 in Kraft.
Interessierte Mitgliedsbetriebe müssen lediglich zu Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse noch ein Passwort in das entsprechende Feld eintragen.
Das einzutragende Passwort lautet ZVEHRabatt.
>>> Hier gelangen Sie zur Seite, um den Gutschein zu erhalten |
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Der Rabatt in Höhe von 15 % gilt nur für das Abonnement der Erweiterten Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek und wird direkt auf künftige Abschlagzahlungen berechnet. Der Pauschalpreis für das Abonnement wird in Abschlagzahlungen im Februar, Juni und Oktober des Jahres berechnet.
Die Basisversion wird eingestellt. Mit dem Mitgliederrabatt bleibt aber die Jahrespauschale nahezu unverändert. Es erfolgt KEINE Nachberechnung für das Grundwerk. Ab Antragstellung erfolgt die Freischaltung aller Inhalte der Erweiterten Auswahl, das Abonnement wird entsprechend angepasst.
Es erfolgt keine rückwirkende Rabattierung – weder für das Grundwerk noch für das Abonnement. Weitere Produkte werden nicht rabattiert. Der Rabatt wird nur für die Zeit der Innungsmitgliedschaft gewährt. Die Adressdaten zur Innungsmitgliedschaft und beim VDE VERLAG müssen übereinstimmen.
> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit. > Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können. > Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner. > Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können: Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr): Tel.: 030 859558-30 Mail: ik@eh-bb.de
>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier
>>> Hier erhalten Sie den Rabatt |
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Für die interne Kommunikation der Mitglieder der Elektro-Innung Berlin möchten wir Ihnen gerne die Software „Cocuun“ ans Herz legen. Hier können Sie sich mit Kolleg*innen austauschen und Informationen erhalten.
Cocuun ist vielseitig anwendbar und benötigt keine gesonderte Hardware. Cocuun funktioniert mit allen gängigen Geräten und Betriebssystemen. Jede Aktivität wird in Echtzeit synchronisiert, über alle Geräte hinweg, wo immer Sie sich befinden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.cocuun.net
>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie sich anmelden können
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