liebe Leserin, lieber Leser,
es gibt Neuigkeiten zu Resturlaub, zu neuen Corona Verordnungen für Berlin und Brandenburg, zu einer Förderung für Ladestationen, zu Energieeffizienzhäusern, zum Rabatt bei einem VDE-Abonnement, zu mobilen Webseiten in der Google Suche, zu einem neuen Pixi Buch zum Thema Smart Home, zu kostenlosen E-Zubis Aufklebern, zu einem neuen Tool zur Kommunikation zwischen Betrieb und Kunden und zur KFE Kalkulationshilfe in digitaler Form.
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Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
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Der Anspruch eines Arbeitsnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Abrechnungszeitraums, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch ausfreien Stücken nicht genommen hat.
Damit die Regelung unseres Tarifvertrages gem. § 2 Abs. 6 u. 7 Tarifvertrag zur Regelung des Urlaubs zur Anwendung kommen, muss der Arbeitnehmer schriftlich informiert worden sein. Gem. unserm Tarifvertrag ist eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr nur statthaft, wenn zwingende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres (Übertragungszeitraum) gewährt und genommen werden (Abs. 6). Und weiter: Der Urlaubsanspruch erlischt 3 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, es sei denn, dass dies erfolglos geltend gemacht wurde oder dass Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte (Abs. 7).
Wenn der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (derzeit 20 Arbeitstage) wegen Krankheit bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht genommen werden konnte, verfällt dieser erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
>>> Hier finden Sie eine Vorlage für die Resturlaubsmitteilung |
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Die Beschlüsse müssen von den Ländern jetzt kurzfristig in konkrete Verordnungen umgesetzt werden, damit sie in Kraft treten können. Die jeweils aktuell gültigen Infektionsschutzverordnungen finden Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens immer
> hier für Berlin
> hier für Brandenburg |
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Wie müssen in Zukunft die Effizienzhaus-Standards weiterentwickelt werden, um die Sanierungsrate zu erhöhen? Diese Frage stellen sich zur Zeit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Zusammen mit der KfW sollen im Rahmen eines Modellvorhabens 100 Effizienzhaus-Sanierungen mit veränderten Anforderungen in der Praxis erprobt werden.
Gesucht werden innovative, besonders energieeffiziente Sanierungsvorhaben, die die Anforderungen für Modellvorhaben an ein Effizienzhaus Innovation 40 oder 100 mit und ohne Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen. Planen Sie gerade ein solches Vorhaben? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.04.2021 für die Teilnahme als Modellvorhaben. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch eine Fachjury.
Die ausgewählten Modellvorhaben erhalten von der KfW aus dem KfW-Produkt "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)" einen höheren Zuschuss als in der bestehenden Förderung.
Mit Ihrer Teilnahme entwickeln Sie die künftigen Effizienzhausstufen aktiv mit und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.
Das Wichtigste in Kürze > Bis zu 82.500 Euro Zuschuss pro Wohnung > Für Gebäude mit bis zu 8 Wohnungen > Für Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen oder Kommunen > Für innovative Sanierungsvorhaben mit stärkerem Fokus auf den Primärenergiebedarf und flexibilisierten Anforderungen an den Wärmeschutz
>>> Mehr Informationen hier |
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Der Rabatt in Höhe von 15 % gilt nur für das Abonnement der Erweiterten Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek und wird direkt auf künftige Abschlagzahlungen berechnet. Der Pauschalpreis für das Abonnement wird in Abschlagzahlungen im Februar, Juni und Oktober des Jahres berechnet.
Die Basisversion wird eingestellt. Mit dem Mitgliederrabatt bleibt aber die Jahrespauschale nahezu unverändert. Es erfolgt KEINE Nachberechnung für das Grundwerk. Ab Antragstellung erfolgt die Freischaltung aller Inhalte der Erweiterten Auswahl, das Abonnement wird entsprechend angepasst.
Es erfolgt keine rückwirkende Rabattierung – weder für das Grundwerk noch für das Abonnement. Weitere Produkte werden nicht rabattiert. Der Rabatt wird nur für die Zeit der Innungsmitgliedschaft gewährt. Die Adressdaten zur Innungsmitgliedschaft und beim VDE VERLAG müssen übereinstimmen.
> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit. > Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können. > Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner. > Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können: Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr): Tel.: 030 859558-30 Mail: ik@eh-bb.de
>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier
>>> Hier erhalten Sie den Rabatt |
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Die Digitalisierung eröffnet neue Chancen. Mit dem E-ServiceTool wurde ein neues digitales Werkzeug geschaffen: es verzahnt Inhaber und Mitarbeiter und gleichzeitig den eigenen Betrieb mit seinen Kunden. Das Ergebnis: direktere Wege, höherer Auftragsdurchsatz und das bei geringerer Bearbeitungszeit!
Die Bedienbarkeit: so einfach wie Autofahren. Der Vorteil: womöglich so groß wie ihr Jahresgewinn. Allein Ihre Zeitersparnis bringt schon ein sattes Plus. Die Entwicklung erfolgte gemeinsam mit unserem Technologiepartner KeyLogic aus Frankfurt.
Mit dem E-ServiceTool besitzen Sie als E-Fachbetrieb alle Chancen, Ihre Kunden zu Dauerkunden zu machen: > Kontakt-Plus: einfacher Austausch zwischen Kunde und Betrieb > Doku-Plus: alle Unterlagen, Fotos und Dokumentationen auf einen Tipp > Alltags-Plus: Automatische Erinnerung an Wartungs- und Prüftermine
>>> Melden Sie sich hier zu einem kostenlosen Onlinekurs an, um eine Einführung zu erhalten
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„Schnell und sicher kalkulieren, genau und transparent fakturieren, um sich gezielt auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren zu können“ ist der Wunsch eines jeden E-Handwerkers. Die Kalkulationshilfe für die elektro- und informationstechnischen Handwerke (KFE) setzt hier an und sorgt für den betriebswirtschaftlichen Durchblick.
Neben dem bewährten Nachschlagewerk in Buchform und dem umfangreichen EDV-Angebot können die gesamten Kalkulationsdaten nun auch über die neue Schnittstelle KFEconnect online erworben werden. Gerade die Kombination der KFE-Daten mit der Großhandels-Artikelstamm-Verknüpfung ermöglicht es jede Leistungsposition auf Basis der kundespezifischen Einkaufspreise zu kalkulieren. Einfach, bequem, immer aktuell.
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META wird dieses Jahr ab dem 23.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021 eine E-CHECK Produktionspause einlegen.
Ab dem 30.11.2020 können die E-CHECK Plaketten mit den Jahreszahlen beginnend 2021 ff. bestellt werden.
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Für die interne Kommunikation der Mitglieder der Elektro-Innung Berlin möchten wir Ihnen gerne die Software „Cocuun“ ans Herz legen. Hier können Sie sich mit Kolleg*innen austauschen und Informationen erhalten.
Cocuun ist vielseitig anwendbar und benötigt keine gesonderte Hardware. Cocuun funktioniert mit allen gängigen Geräten und Betriebssystemen. Jede Aktivität wird in Echtzeit synchronisiert, über alle Geräte hinweg, wo immer Sie sich befinden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.cocuun.net
>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie sich anmelden können
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