Sehr geehrte Mitglieder,


liebe Leserin, lieber Leser,

 

es gibt Neuigkeiten zu verschärften Coronaregeln für Berlin, zu Einreisebestimmungen nach Schleswig-Holstein & Rheinland-Pfalz, zu Fördermöglichkeiten privater Ladeinfrastruktur, zu Abmahnungen und zu Kurzarbeit.

 

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Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Weitere Verschärfungen der Coronaregeln in Berlin

Die Corona-Lage in Berlin verdüstert sich weiter: Ab Samstag ist Berlin zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen. Das gilt für alle Bars, Restaurants, Supermärkte und Spätis, Tankstellen dürfen lediglich Treibstoff und Autozubehör verkaufen. Zudem dürfen sich nach 23 Uhr nur fünf Personen oder Personen aus zwei Haushalten gleichzeitig im Freien versammeln. An privaten Feiern in geschlossenen Räumen dürfen – unabhängig von der Tageszeit – nur noch maximal 10 statt bisher 25 Personen teilnehmen. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 31. Oktober. Das hat der Senat in seiner Sondersitzung am Dienstagabend beschlossen.

 

>>> Infos hier

 

Anlass für die Verschärfung sind die steigenden Infektionszahlen, mittlerweile stehen zwei der drei Corona-Ampeln auf Rot. Finanzielle Hilfen für die von der Sperrstunde betroffenen Unternehmen wurde angekündigt, bislang gibt es dazu aber keine weiteren Informationen. Damit zahlen Allgemeinheit und die Berliner Wirtschaft einen hohen Preis für das unverantwortliche Handeln Einzelner – und dafür, dass die Einhaltung der bereits bestehenden Regeln zu lasch und uneinheitlich kontrolliert wird.

Streit um einheitliche innerdeutsche Reiseregeln

Nachdem Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz mehrere Berliner Bezirke zu Risikogebieten erklärt haben, ist bundesweit der Streit um einheitliche Reiseregeln innerhalb Deutschlands entbrannt. Wer aus Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln oder Tempelhof-Schöneberg in eines der beiden Bundesländer reisen will, muss entweder sofort 14 Tage in Quarantäne oder zwei negative Corona-Tests vorweisen können.
 
>>> Einreisebestimmungen Schleswig-Holstein
 
>>> Einreisebestimmungen Rheinland-Pfalz
 
Medienberichten zufolge wurden mittlerweile auch erste Klassenfahrten Berliner Schüler nach Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern von den dortigen Beherbergungsbetrieben storniert.

Förderung privater Ladeinfrastruktur

Neue Information der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, private Ladeinfrastruktur soll gefördert werden.
www.nationale-leitstelle.de/news/

 

Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:
> die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
> der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
> die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

 

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
> Ladestation
> Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
> Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
> Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

 

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440
Wir freuen uns auf Erfahrungsberichte bei der Umsetzung.

Eindämmung des Abmahnmissbrauchs

Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Damit sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Gerade kleine und mittlere Betriebe sollen besser vor den Folgen unberechtigter Abmahnungen geschützt werden. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch die Beseitigung finanzieller Fehlanreize. Abmahnungen sollen zur Sicherung eines rechtstreuen Wettbewerbs beitragen, nicht jedoch als Einnahmequelle durch Rechtsanwaltsgebühren und Vertragsstrafen dienen.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Vorteile der Innung: Rabatte bei Renault

>>> Hier finden Sie alle Rabatte in einer Übersicht

Cocuun - Machen Sie mit bei EIB-Connect!


Für die interne Kommunikation der Mitglieder der Elektro-Innung Berlin möchten wir Ihnen gerne die Software „Cocuun“ ans Herz legen. Hier können Sie sich mit Kolleg*innen austauschen und Informationen erhalten.

Cocuun ist vielseitig anwendbar und benötigt keine gesonderte Hardware. Cocuun funktioniert mit allen gängigen Geräten und Betriebssystemen. Jede Aktivität wird in Echtzeit synchronisiert, über alle Geräte hinweg, wo immer Sie sich befinden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.cocuun.net

 

>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie sich anmelden können

Sie sind auf der Suche nach Azubis?


>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung wie Sie kostenlos Ihre Azubistellenanzeige auf e-zubis.de erstellen können

 

Benötigen Sie Hilfe beim Erstellen der Stellenanzeige? Wir können gerne für Sie die Stellenanzeige erstellen.

Rufen Sie Frau Ines Künzel an (zwischen 9:00 und 15:00 Uhr) oder schreiben Sie ihr eine E-Mail:

Tel.: 030 859558-30

E-Mail: ik@eh-bb.de

Wir helfen Ihnen gerne!