Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage nachrangig zu etwaigen Darlehen wie dem KfW-Schnellkredit beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Soforthilfe über 25.000 EUR beantragt werden.
Die Soforthilfe kann für die betrieblich verursachten Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden 3 Monaten wie z.B.
> gewerbliche Mieten oder Pachten > Leasingsaufwendungen
eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen.
Die Förderung im Detail
> Der Zuschuss wird nachrangig zu etwaigen Darlehen wie dem KfW-Schnellkredit gewährt. > Sofern Ihr Betrieb bereits einen KfW-Schnellkredit beantragt hat, kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent der Darlehenssumme beantragt werden. Die Registrierung für das Antragsverfahren ist ab 18. Mai 2020 im Antragsformular für den Zuschuss ebenfalls möglich. Sollte Ihr Antrag auf einen KfW-Schnellkredit noch nicht entschieden sein, warten Sie bitte mit der Antragstellung. > Die Höhe der Soforthilfe V beträgt in der Regel bis zu 25.000 EUR. > In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse auch über 25.000 EUR gewährt werden. Bei einem Soforthilfeantrag über 25.000 EUR wird in jedem Fall eine Tiefenprüfung des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs über die gesamte beantragte Soforthilfe anhand einzureichender Unterlagen durchgeführt.
Die Antragstellung im Detail
Die Anträge können ab 18. Mai 2020 bis voraussichtlich zum 31.12.2020 ausschließlich online bei der IBB gestellt werden.
>>> Hier finden Sie den Link zur IBB Webseite
Für die Antragstellung müssen keine Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen werden. Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es online an die IBB. Bitte halten Sie folgende Angaben bereit:
> Name, Straße, PLZ, Rechtsform, Gründungsdatum, Registernummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens, Name des Finanzamts > Gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer des Inhabers / der gesetzlichen Vertretung > Bankverbindung des Betriebes, die Sie beim Finanzamt angegeben haben > Liquiditätsplanung über die kommenden 3 bzw. 6 Monate > Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits beantragt > Gewerbeanmeldung > Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (ggf. Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für 2019) > Aktuelle BWA 2020 inkl. Summen- und Saldenliste > Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vom Inhaber/Inhaberin oder gesetzlicher Vertretung > Gesellschaftsstruktur/Organigramm > KMU-Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen ODER > KMU-Selbsterklärung für nicht verflochtene/eigenständige Unternehmen
>>> Weitere Informationen und Hinweise können Sie der entsprechenden Webseite der IBB zur Soforthilfe V entnehmen.
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