Sehr geehrte Mitglieder,


liebe Leserin, lieber Leser,
 

wir hoffen, dass Sie ein schönes Osterwochenende hatten und wünschen Ihnen eigenen guten Start in die neue Woche!


Es gibt Neuigkeiten zum KfW-Schnellkredit, zu Betrug mit Corona Fake-Shops, zu weiteren Einreiseregeln und zu Vertragsrecht, Miete und Leasing.

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Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Ab 15. April beantragen: KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen und Betriebe demnächst den neuen KfW-Schnellkredit beantragen.

 

Das Wichtigste auf einen Blick:

> Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
> für Betriebe mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
> Maximaler Kreditbetrag in Höhe von bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019
> Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
> Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro
> Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
> 10 Jahre Laufzeit
> 100 % Risikoübernahme durch die KfW, d. h., der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes
> keine Risikoprüfung durch die Hausbank
> Voraussetzung: Ihr Betrieb hat zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre

 

>>> Ausführlichere Informationen finden Sie hier im Beschluss des „Corona-Kabinetts“ der Bundesregierung vom 6. April 2020

>>> Hier finden Sie den Link direkt zum Schnellkredit auf der KfW Internetseite

Liste der Anlaufstellen zur Liquiditätssicherung

 >>> Hier finden Sie die Liste

Verbraucherzentrale mahnt zu Wachsamkeit vor Corona-Betrügern

Die Verbraucherzentrale Berlin ruft während der Corona-Krise zu erhöhter Vorsicht vor unseriösen Angeboten auf. Eine Reihe von Berlinern hat demnach bei sogenannten Fake-Shops beispielsweise Schutzmasken bestellt, diese aber nie erhalten. Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln sollen damit geworben haben, dass ihre Produkte gegen das Coronavirus vorbeugen können. Darüber hinaus warnen die Verbraucherschützer vor Betrügern, die sich am Telefon als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgeben und Geld verlangen.

 

>>> Hier mehr Informationen

Senat plant zusätzliche Regeln für Einreisende

Auch Berlin führt die Quarantänepflicht für Menschen ein, die aus dem Ausland auf dem Landweg nach Berlin kommen. Bislang gilt die Verordnung nur für Flugreisende aus dem Ausland. Anfang der Woche hatte das Corona-Kabinett der Bundesregierung einen entsprechenden Beschluss gefasst. Da die Umsetzung Ländersache ist, will der Senat auf seiner heutigen Sondersitzung die entsprechende Verordnung erlassen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Ausnahmen soll es für Diplomaten, Geschäftsreisende und Berufspendler geben, sofern sie keine Corona-Symptome zeigen.

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

Allgemeines Vertragsrecht, Mieten und Leasing

Leistungsverweigerungsrecht

Ist ein Kleinstbetrieb aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht in der Lage, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen, darf er unter bestimmten Umständen die Leistung vorerst verweigern, ohne dass dies zu rechtlichen Konsequenzen führt. Dieses besondere Leistungsverweigerungsrecht unterliegt jedoch verschiedenen Voraussetzungen und Einschränkungen.

 

>>> Lesen Sie dazu bitte hier das Informationsblatt des ZDH: „Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen“

 

 

Besonderer Kündigungsschutz für Mieter

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie die mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zeitlich modifiziert. Die Regelungen erfolgen als Antwort auf die behördlich angeordneten Begrenzungen und Schließungen, die für sich genommen keinerlei mietrechtliche Ansprüche der Mieter entfalten. Der Mieter konnte aufgrund der vom Vermieter nicht zu vertretenden Einschränkung in der Nutzung der Mietsache, die Mietzahlung weder kürzen noch gänzlich verweigern.

 

Diesen mietrechtlichen Umstand hat der Bundesgesetzgeber für Mietverträge, die vor dem 8. März geschlossen wurden, durch einen bis zum 30. Juni 2020 befristeten besonderen Kündigungsschutz abgeändert. Auf die rechtlichen Begünstigungen können sich Betriebe mit bis zu 9 Mitarbeitern berufen.

 

Der Vermieter kann den Gewerbemietvertrag unter normalen Umständen außerordentlich und fristlos kündigen (§ 543 BGB), wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist vor allem dann gegeben, wenn ein erheblicher Zahlungsrückstand besteht. Diese liegt vor:
> Wenn der Mieter sich mit zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Miete oder einen erheblichen Teil davon in Verzug befindet,
ODER
> wenn der Mieter in einem längeren Zeitraum mit der Mietzahlung derart in Verzug ist, dass die Summe der fälligen Miete mindestens zweit Monatsmieten entspricht.

 

Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung für den Fall des Zahlungsverzugs wurde durch den Gesetzgeber zeitlich befristet ausgesetzt. Demnach kann der Vermieter ein Mietverhältnis nicht alleine aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet und diese Nichtzahlung aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beruhen.

BAQ-Webinare "Digitales Arbeiten mit Auszubildenden"

Wie Sie den guten Kontakt zu Auszubildenden halten und Sie das Lernen (auch von zu Hause aus) gut mit Hilfe digitaler Tools unterstützen können, stellt Ihnen das Team Berliner AusbildungsQualität der k.o.s GmbH in zwei für Sie kostenlosen Webinaren „Digitales Arbeiten mit Auszubildenden“ vor. Im Rahmen des vom Berliner Senat geförderten Projekts Berliner AusbildungsQualität (BAQ) erhalten Sie beispielhaft Einblick in das Arbeiten mit zwei ausgewählten digitalen Tools, die Sie einfach und kurzfristig in Ihre Unternehmenspraxis integrieren können.

 

Dieses Angebot richtet sich an alle ausbildenden Fachkräfte und Personalverantwortlichen in der betrieblichen Praxis.

 

Das Webinar wird an zwei Terminen angeboten, die inhaltlich identisch sind. Bitte melden Sie sich daher nur für einen von beiden Terminen an:

Termine:
> 16.04.2020 | 14:30 - 16:00 Uhr
---> Hier geht es zur Anmeldung

> 30.04.2020 | 14:30 - 16:00 Uhr
---> Hier geht es zur Anmeldung

 

Folgende Tools werden Ihnen vorgestellt:
Zoom und Learning Snacks

Technik:
Die Webinare finden über die Software “Zoom” statt. Genauere Informationen zur technischen Durchführung erhalten Sie nach der Anmeldung.

Kosten:
Aufgrund der öffentlichen Projektförderung ist die Teilnahme an den Workshops für Berliner Unternehmen kostenfrei.

 

Anmeldung:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Den Link zum Online-Anmeldeformular finden Sie oben neben dem gewünschten Datum.

Bei Fragen zu Inhalten oder dem Anmeldeverfahren kontaktieren Sie bitte Patricia Wemken-Stephan per E-Mail über:
p.wemken-stephan@kos-qualitaet.de

Weitere Informationen zum Projekt Berliner AusbildungsQualität und den Angeboten finden Sie unter:
www.ausbildungsqualitaet-berlin.de

Haben Sie durch die aktuelle Corona-Krise zu viel oder zu wenig Arbeit?

Sind durch die Pandemie Aufträge weggebrochen? Oder haben Sie eine zu dichte Auftragslage?

Gerne wollen wir hier vermitteln!

 

Wenn Sie Unterstützung durch andere Betriebe benötigen oder freie Kapazitäten haben, schicken Sie eine Mail an Frau Ines Künzel (ik@eh-bb.de) und nennen ihr kurz Folgendes:

> Um was für eine Art der Arbeit handelt es sich?
Welches Know-How wird gebraucht?

> Ort
Baustelle oder Wohnung
Für Berlin: welcher Stadtbezirk
Für Brandenburg: welche Stadt/Region

> Für welchen Zeitraum wird Unterstützung gebraucht?
Ist es ein mehrtägiger/mehrwöchiger Auftrag, ist es ein Auftrag nur für ein paar Stunden?
Bitte, wenn möglich, eine genaue Datumsangabe nennen.

> Freie Kapazitäten
Anzahl der Mitarbeiter, Gerätschaften

 

Wir freuen uns über eine positive Resonanz!

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