Auf der Internetseite der Senatsverwaltung ist der Beschluss über die finanzielle Unterstützung von Soloselbständigen und Kleinunternehmen in Berlin zu finden:
>>> Pressemitteilung des Senats
Hier können Anträge ab Freitag, 27. März 2020, 12 Uhr gestellt werden:
>>> Webseite der IBB
Weitere Informationen der IBB:
Antragsberechtigt sind:
> gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin
> für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin
Die Höhe der Soforthilfe beträgt:
> für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
> für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln
Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.
Wir arbeiten momentan an der Umsetzung und werden ab morgen um 12 Uhr die Anträge auf unserer Website zur Verfügung stellen.
Anträge vorab per E-Mail können wir leider nicht berücksichtigen! |