rund um den Corona Virus gibt es Neuigkeiten zu Steuererleichterungen und einem Schutzschirm für Unternehmen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende! Bleiben Sie gesund.
Freundliche Grüße
Ihre Elektro-Innung Berlin
Senat beschließt Unterstützung für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmer
Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmer mit maximal fünf Beschäftigten will der Senat mit bis zu 5000 Euro Soforthilfe unterstützen. Die Mittel werden voraussichtlich in der kommenden Woche freigegeben, die Umsetzung erfolgt über die IBB. WICHTIG: Bitte schicken Sie noch keine Förderanträge! Die entsprechenden Antragsformulare und Informationen veröffentlicht die IBB zeitnah auf ihrer Webseite. Das Sofortprogramm II ergänzt das bereits Mitte der Woche beschlossene Sofortprogramm I, das kleinen und mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten helfen soll, Liquiditätsengpässe mit Hilfe von Krediten zu überbrücken. Auch die Bundesregierung plant ein Hilfspaket von mindestens 40 Mrd Euro für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Details zur Umsetzung werden für die kommende Woche erwartet.
> Kurzarbeitergeld in Steuererklärung als Lohnersatzleistung im Rahmen des Progressionsvorbehalts versteuern > Antrag auf eine zinslose Stundung beim Finanzamt für Herabsetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer und zum Solidaritätszuschlag > Betriebsprüfungen erst nach Corona wieder > Fristverlängerung für Steuererklärungen 2018 > Vollstreckungsmaßnahmen / Steuerschulden: Nach Antrag beim FA erfolgen bis zum 31.Dezember 2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen